Wer sein Haus verkaufen will, benötigt zwingend einen Energieausweis. Ein Verkauf ohne ist leider seit 2014 nicht mehr möglich und steht unter empfindlichen Strafen. Für den Fall, dass Ihr Haus schon etwas in die Jahre gekommen ist, kann eine schlechte Energiebilanz den Verkaufspreis drücken. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Energieausweis wissen müssen.
Was ist ein Energieausweis?
Der sogenannte Energieausweis muss bei einer Vermietung und einem Verkauf einer Immobilie angegeben werden. Er existiert seit 2008, seit 2014 ist dieser verpflichtend. Bis zum Mai 2015 gab es eine Übergangsfrist, die beim Hausverkauf für den Energieausweis genutzt werden konnte. Mittlerweile ist ein Hausverkauf ohne entsprechenden Nachweis ein Verstoß gegen das Gesetz und zieht empfindliche Strafen nach sich.
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches den energetischen Zustand der Immobilie darstellt. Sie können daraus ableiten, wie hoch der tatsächliche Energieverbrauch des Hauses ist. Er zeigt also, wie energieeffizient das Gebäude ist.
Das Dokument unterteilt Gebäude in Effizienzklassen für den Energieverbrauch von A+ bis H, ähnlich wie bei Elektrogeräten. Bei einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung müssen die Eigentümer diese auf Verlangen vorlegen, spätestens aber beim Unterzeichnen der Unterlagen aushändigen. Auch für Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken dienen, gilt die Pflicht zum Energieausweis. Für diese Gebäude werden neben Strom- und Heizbedarf auch Kennzahlen wie Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Beleuchtung berücksichtigt.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Im Wesentlichen unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Arten von Energieausweisen. Dem Verbrauchs– und dem Bedarfsausweis. Nachfolgende Tabelle stellt beide Arten einmal gegenüber:
Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
Ein Bedarfsausweis basiert auf einer Analyse des gesamten Hauses. Dabei wird der Zustand von Dach, Heizung, Fenster und Wänden beurteilt. Die daraus resultierende Hochrechnung dient für eine Ermittlung des theoretischen Bedarfs. | Bei einem Verbrauchsausweis handelt es sich um einen Energieausweis, welcher auf den durchschnittlichen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre basiert. Dabei sind die für den Hausverkauf abgerechneten Werte auf dem Energieausweis aufgelistet. |
Besonders relevant für Neubauten, da hier nicht auf Vergangenheitswerte zugegriffen werden kann. | Die Erstellung ist in der Regel deutlich günstiger, dafür weniger aussagekräftig. |
Welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen, hängt ganz vom Gebäude ab. Wenn Sie Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten sind, können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Hat das Haus bis zu vier Wohneinheiten, wurde vor 1978 gebaut und nicht energetisch saniert, ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
Stimmen die Werte auf dem Energieausweis mit der Realität überein?
Nicht zwangsläufig, die Abweichung zwischen Energieausweis und Verbrauch ist von mehreren Faktoren abhängig, beispielsweise der Art des Ausweises. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises gehen die Experten von einer Prognose des Energieverbrauches aus. Während der Verbraucherausweis nur die letzten drei Jahre betrachtet. Jedoch gibt es erhebliche qualitative Unterschiede zwischen den Ausweisen, der Bedarfsausweis ist wesentlich genauer. Kann sich bei einem alten Gebäude aber eher negativ auf den Verkaufspreis auswirken.
Untersuchungen zeigen, dass der Energieausweis bei einem Bedarfsausweis Abweichungen von bis zu 108 Prozent zeigt. Während diese bei einem Verbrauchsausweis nur bei circa 26 Prozent lagen. Zugrunde gelegt wurden dabei die Werte von identischen Objekten. Das bedeutet, dass der Energieausweis Ihnen einige Nachteile bringen kann, wenn Sie den Bedarf festlegen.
Sie sollten den Energiepass nach Möglichkeit auf Basis eines Verbrauchsausweises erstellen lassen. Damit profitieren Sie von niedrigeren Energiewerten und müssen sich nicht auf die Hochrechnungen des Bedarfsausweises verlassen.
Es sprechen verschiedene Gründe für Abweichungen bei beiden Verfahren.
- Verbrauchsverfahren:
- Es werden andere oder unterschiedlich detaillierte Klimafaktoren verwendet.
- Die Gebäudenutzfläche ist zu klein oder zu groß, durch eine falsche Berechnung der Wohnfläche.
- Die Gebäudenutzfläche ist zu klein, wegen einer fehlenden Umrechnung der Wohnfläche auf die Gebäudenutzfläche.
- Die vergangenen Verbrauchswerte sind falsch aus den Unterlagen übernommen.
- Bedarfsverfahren:
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- Die Informationen, besonders aus älteren Planungsunterlagen, sind fehlerhaft.
- Es erfolgt eine unterschiedliche Annahme der Wirkungsgrade der Heizanlage.
- Es werden Erfahrungswerte nach Baualtersklassen für die energetischen Eigenschaften von Bauteilen verwendet. Besonders, wenn der Aufbau der Bauteile nicht im Detail bekannt ist.
- Es werden insgesamt unterschiedliche Annahmen und unschlüssige Berechnungen getroffen.
Wie bereits eingangs erwähnt gibt es zwischen den Energieausweisen, je nach Art, erhebliche Unterschiede. Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, prüfen Sie, welcher Ausweis Ihnen die günstigste Energiebilanz ausstellt.
Ich will meine Immobilie verkaufen, ist mein Energieausweis noch gültig?
Grundsätzlich ist der Energieausweis zehn Jahre gültig. Das bedeutet nicht, dass Sie alle zehn Jahre einen neuen Energieausweis benötigen. Diesen brauchen Sie nur, wenn Sie das Haus oder die Wohnung verkaufen wollen.
Der Ausweis ist ab dem Tag der Ausstellung zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Das heißt also, dass Sie nur dann einen neuen Energieausweis erstellen lassen müssen, wenn der vorhandene abgelaufen ist. Eine Ausnahme hiervon stellen Gebäude dar, die umfassend saniert wurden. Dabei erfolgt in der Regel eine neue Berechnung des Energieverbrauchs.
Kann ich mein Haus auch ohne Energieausweis verkaufen?
Seit 2014 ist der Energieausweis beim Hausverkauf verpflichtend. Somit lautet die Antwort auf diese Frage grundsätzlich Nein. Können Sie beim Verkauf oder der Vermietung keinen Energieausweis vorlegen droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. ABER:
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung direkt an uns verkaufen, kümmern wir uns um den Energieausweis. Natürlich auch um alle weiteren Unterlagen.
Das wichtigste zum Verkauf bei uns:
- Sie haben keine Kosten: Sie verkaufen direkt an uns und sparen die Maklerprovision.
- Schnelle Abwicklung: Bereits 24 Stunden nach der Besichtigung bekommen Sie ein Angebot von uns.
- Schnelle Auszahlung: Wir kaufen zum Angebotspreis uns zahlen zügig aus.
- Geringer Aufwand: Anders als beim Verkauf über einen Makler sind hier keine unzähligen Besichtigungen notwendig.
- Bequemer Verkauf: Wir kaufen auch Häuser mit Sanierungsstau der wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sodass für Sie keine zusätzliche Arbeit anfällt.
- Diskrete Abwicklung: Ihr Haus kann direkt und diskret an uns verkauf werden und muss nicht im Internet inseriert werden.
Hier können Sie sich einfach ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Wir rufen Sie dann an, wenn es für Sie am besten passt.
Fazit
Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, benötigen Sie einen Energieausweis. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten. Im Wesentlichen können Sie dabei auf zwei verschiedene Verfahren zurückgreifen, die Ihnen unterschiedliche Ergebnisse bringen. Bedenken Sie, dass eine schlechtere Energiebilanz negativ auf den Verkaufspreis Ihrer Immobilie wirkt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen in diesem Artikel die wesentlichen Fragen zum Energieausweis beantwortet haben. Für mehr Informationen zu den Pflichten und Kosten für den Energieausweis beim Hausverkauf, gibt es bei uns einen weiteren Artikel.