Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt und möchten diese nicht behalten? Wenn Sie die geerbte Immobilie verkaufen möchten, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel, auf was Sie achten müssen, welche Steuern und welche Fristen zu berücksichtigen sind.
In aller Kürze:
- Bei geerbten Immobilien fällt normalerweise Erbschaftssteuer an. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erben und Erblasser.
- Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen wollen, gilt es die Spekulationsfrist von zehn Jahren zu berücksichtigen.
- Erbschafts- und Spekulationssteuer können unter bestimmten Voraussetzungen umgangen werden.
Wie viel ist die geerbte Immobilie wert?
Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen wollen, sollten Sie sich in jedem Fall vorher über den Wert der Immobilie informieren. Dieser kann durch mehrere Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie beeinflusst werden. Sie können die Bewertung beispielsweise kostenpflichtig, durch einen sachverständigen Gutachter bewerten lassen.
Wollen Sie sich zunächst einmal einen ersten Eindruck über den Wert Ihrer Immobilie machen, können Sie auch unseren schnellen und kostenlosen Immobilienwert – Rechner verwenden. Der Vorgang ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Um Ihnen in der Auswertung schnell einen verlässlichen Preis ermitteln zu können, greifen wir auf eine der größten Immobiliendatenbanken Deutschlands zurück.
So funktioniert die Immobilienbewertung von WirkaufenjedeWohnung.de
Der Wert Ihrer Immobilie ist von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Auf der einen Seite sind die konkreten Marktbedingungen entscheidend. Andererseits gibt es Kriterien, die die Immobilie selbst betreffen. Daher benötigen wir, um eine Einschätzung über den Wert Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses treffen zu können, eine Reihe von Angaben:
- Was wollen Sie verkaufen? Ein Haus oder eine Wohnung?
- Wenn es eine Wohnung ist, um welche Art handelt es sich (Erdgeschoss, Maisonett, Penthouse etc.)? Bei einem Haus, was ist es für eine Art von Haus (Reihenhaus, Doppelhaushälfte etc.)?
- Baujahr, Zimmeranzahl, Wohnfläche, Heizart?
- Ausstattung, Fenster, Boden, Badezimmer, Aufzug, Keller?
- Ist ein KFZ Stellplatz vorhanden?
- Ist die Immobilie vermietet?
- Die Adresse der Immobilie
Anschließend kann unser Rechner Ihre Immobilie schnell und kostenlos bewerten. Hierfür greifen wir auf eine der größten Immobiliendatenbanken Deutschlands zurück.
Brauche ich einen Erbschein, um eine geerbte Immobilie verkaufen zu können?
Grundsätzlich ist die Antwort auf diese Frage, Nein. Um eine geerbte Immobilie verkaufen zu können brauchen Sie erstmal keinen Erbschein. Allerdings benötigen Sie diesen, um die Umschreibung im Grundbuch durchführen zu können, die Sie als Erben und neuen Eigentümer der Immobilie kennzeichnet.
In diesem Zusammenhang sollten Sie in jedem Fall auch das Grundbuch überprüfen, ob ggf. noch Belastungen auf die Wohnung oder das Haus laufen. Sämtliche Rechte aber auch Pflichten an der Immobilie gehen bei einer Grundbuchumschreibung auf den Erben über. Daher sollten Sie sich vor Antritt des Erbes darüber informieren, ob Sie ggf. auch Schulden erben.
Welche Steuern fallen bei geerbten Immobilien an?
Wollen Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, müssen Sie allerlei Steuern bzw. steuerliche Regelungen, von der Spekulationssteuer bis hin zur Erbschaftssteuer beachten. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die wesentlichen Regelungen, auf die Sie achten sollten:
- Spekulationssteuer: Auf eine geerbte Immobilie ist sehr selten eine Einkommens- bzw. Spekulationssteuer zu zahlen. Grundsätzlich gilt, dass bei einer Erbschaft die Zeit, in der die Immobilie im Besitz des Erblassers war, der zehn Jahresfrist angerechnet wird. Das bedeutet, wenn das Haus länger als zehn Jahr im Besitz des Erblassers war und der Erbe diese nach Antritt verkaufen will, ist sie Spekulationssteuerfrei. Hier wäre lediglich eine Erbschaftssteuer zu zahlen.
Eine Besonderheit gilt allerdings für Erbengemeinschaften: Übernimmt ein Erbe als Teil einer Erbengemeinschaft die Immobilie und zahlt die anderen Erben aus, beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist neu, ab dem Zeitpunkt der Abfindungszahlung. Somit muss er die entsprechenden Fristen bei einem Verkauf der Immobilie beachten, um die eventuell anfallende Spekulationssteuer zu umgehen.
- Erbschaftssteuer: Hat ein Erbe sich dazu entschlossen einen Erbschein zu beantragen und damit sein Erbe anzutreten, wird grundsätzlich immer Erbschaftssteuer fällig. Jedoch gibt es im ErbStG eine Reihe von Ausnahmen, in denen der Erbe keine Erbschaftssteuer zahlen muss. Beispielsweise kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen, wenn der Verstorbene beispielsweise eine Reihe von Schulden überlässt, die den Wert der Erbmasse übersteigen. Daneben sind einige andere Möglichkeiten vorhanden, mit denen die Angehörigen die Erbschaftssteuer umgehen können. Grundsätzlich gibt es bei der Erbschaftssteuer relativ hohe Freibeträge, durch die der Verkauf der geerbten Immobilie in vielen Fällen steuerfrei ist.
Für noch mehr Inhalte zu den Steuern, die Sie beachten müssen, wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen möchten, haben wir Ihnen zusätzliche Artikel über die Spekulationssteuer und die Erbschaftssteuer angelegt.
Geerbte Immobilie ohne anfallende Kosten verkaufen
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, und diese nicht bewohnen oder vermieten wollen, können Sie auch einen Verkauf der Immobilie erwägen. Natürlich können Sie dabei:
- selbst nach einem Käufer suchen,
- einen Immobilienmakler beauftragen oder
- Sie verkaufen Ihre Immobilie direkt an uns.
Wenn Sie Ihre Immobilie schnell, unkompliziert und kostenlos verkaufen möchten, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Wir sind eine erfahrene Immobilienagentur mit mehr als 300 Objekten im Raum Bayern, Köln, Düsseldorf und Umgebung im Bestand. Wir kaufen nicht nur Ihre Immobilie (auch mit fehlenden Papieren und Sanierungsstau), sondern stehen auch Ihnen auch bei allen Fragen rund um das Thema Immobilienverkauf helfend zur Seite.
Das wichtigste zum Verkauf bei uns:
- Sie haben keine Kosten: Sie verkaufen direkt an uns und sparen die Maklerprovision.
- Schnelle Abwicklung: Bereits 24 Stunden nach der Besichtigung bekommen Sie ein Angebot von uns.
- Schnelle Auszahlung: Wir kaufen zum Angebotspreis uns zahlen zügig aus.
- Geringer Aufwand: Anders als beim Verkauf über einen Makler sind hier keine unzähligen Besichtigungen notwendig.
- Bequemer Verkauf: Wir kaufen auch Häuser mit Sanierungsstau der wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sodass für Sie keine zusätzliche Arbeit anfällt.
- Diskrete Abwicklung: Ihr Haus kann direkt und diskret an uns verkauf werden und muss nicht im Internet inseriert werden.
Hier können Sie sich einfach ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Wir rufen Sie dann an, wenn es für Sie am besten passt.
Fazit
Wollen Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, gilt es eine Reihe an Regelungen zu beachten. Grundsätzlich ist die steuerliche Situation im Erbfall aber meist recht günstig für Sie als Erbe. In den meisten Fällen wird keine Spekulationssteuer fällig und auch für die Erbschaftssteuer gibt es eine Reihe an Freibeträgen und Möglichkeiten Steuern zu sparen.
Somit ist der Verkauf einer geerbten Immobilie oft komplett steuerfrei. Somit fallen für Sie also nur noch die Nebenkosten des Immobilienverkaufs wie beispielsweise die Maklerprovision an. Wenn Sie diese auch noch sparen möchten, können Sie Ihre geerbte Immobilie auch direkt an WirkaufenjedeWohnung.de verkaufen. Wir machen Ihnen gern ein schnelles und unverbindliches Angebot.