Geerbtes Haus verkaufen Steuern – Das kommt auf Sie zu
Haben Sie ein Erbe angetreten, das eine Immobilie enthält, stellt sich die Frage, ob Sie diese behalten oder verkaufen möchten. Nicht selten wollen die Angehörigen in diesen Fällen ein geerbtes Haus verkaufen. Steuern sind dabei ein nicht zu unterschätzender Bestandteil der Entscheidung. In unserem Artikel zeigen wir Ihnen alles, was Sie zum Thema „Geerbtes Haus verkaufen Steuern“ wissen sollten.
Wollen Sie das geerbte Haus verkaufen oder selbst nutzen?
In der Regel ist Erbschaft ein sehr persönliches und familiäres Anliegen. Daher gibt es selten eine schnelle Entscheidung über die Nutzung und den Verkauf einer geerbten Immobilie. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die wesentlichen Vorteile beider Varianten:
Eigennutzung
Wenn das Haus in einer guten Wohngegend liegt und auf Ihre Wohnbedürfnisse abgestimmt ist, ist die Eigennutzung ein wichtiger Punkt. In vielen Fällen hat die eigene Nutzung einer geerbten Immobilie erhebliche Vorteile. Sei es nur, die Spekulationssteuern zu sparen. Für Kinder ist das Erbe eine bequeme Möglichkeit eine Immobilie steuerfrei zu erwerben. Dazu darf die Grundfläche 200 Quadratmetern nicht übersteigen und es darf kein Auszug innerhalb der nächsten zehn Jahre geplant sein. Die Ehegatten haben es noch einfacher. Für sie gilt nur die Zehnjahresfrist.
Fremdnutzung
Besitzen Sie bereits ein Haus, leben im Ausland oder sind alleinstehend, ist die Option Eigennutzung oft schnell vom Tisch. Besonders dann, wenn es noch Miterben gibt, die ausgezahlt werden müssten.
Bei Mehrfamilienhäusern ist auch die Vermietung eine gern genommene Option, während diese bei Einfamilienhäusern eher unüblich ist. Hier ist der Verkauf die einfachste Möglichkeit, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Holen Sie sich dabei in jedem Fall Unterstützung. Es ist ohnehin ein kompliziertes Vorhaben, wollen Sie ein geerbtes Haus verkaufen. Steuern machen dabei den gesamten Prozess noch komplizierter.
Ist der Erbschein notwendig, um ein geerbtes Haus zu verkaufen?
Grundsätzlich ist die Antwort auf diese Frage, Nein. Um ein geerbtes Haus verkaufen zu können brauchen Sie erstmal keinen Erbschein. Allerdings benötigen Sie diesen, um die Umschreibung im Grundbuch durchführen zu können. Diese kennzeichnet Sie als Erben und neuen Eigentümer der Immobilie.
In diesem Zusammenhang sollten Sie in jedem Fall auch das Grundbuch überprüfen, ob noch Belastungen auf das Haus laufen. Sämtliche Rechte aber auch Pflichten an der Immobilie gehen bei einer Grundbuchumschreibung auf den Erben über. Daher sollten Sie sich vor Antritt des Erbes darüber informieren, ob Sie auch Schulden erben.
Wie viel ist die geerbte Immobilie wert?
Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen wollen, sollten Sie sich in jedem Fall vorher über den Wert der Immobilie informieren. Dieser kann durch mehrere Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie beeinflusst werden. Sie können die Bewertung beispielsweise kostenpflichtig, durch einen sachverständigen Gutachter bewerten lassen.
Wollen Sie sich einen ersten Eindruck über den Wert Ihrer Immobilie machen, verwenden Sie unseren schnellen und kostenlosen Immobilienwert – Rechner. Der Vorgang ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Um Ihnen in der Auswertung schnell einen verlässlichen Preis zu ermitteln, greifen wir auf eine der größten Immobiliendatenbanken Deutschlands zurück
So funktioniert die Immobilienbewertung von WirkaufenjedeWohnung.de
Der Wert Ihrer Immobilie ist von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Auf der einen Seite sind die konkreten Marktbedingungen entscheidend. Andererseits gibt es Kriterien, die die Immobilie selbst betreffen. Daher benötigen wir, um eine Einschätzung über den Wert Ihres Hauses treffen zu können, eine Reihe von Angaben:
- Was wollen Sie verkaufen? Ein Haus oder eine Wohnung?
- Wenn es eine Wohnung ist, um welche Art handelt es sich (Erdgeschoss, Maisonett, Penthouse)? Bei einem Haus, was ist es für eine Art von Haus (Reihenhaus, Doppelhaushälfte)?
- Baujahr, Zimmeranzahl, Wohnfläche, Heizart?
- Ausstattung, Fenster, Boden, Badezimmer, Aufzug, Keller?
- Ist ein KFZ Stellplatz vorhanden?
- Ist die Immobilie vermietet?
- Die Adresse der Immobilie
Anschließend kann unser Rechner Ihre Immobilie schnell und kostenlos bewerten. Hierfür greifen wir auf eine der größten Immobiliendatenbanken Deutschlands zurück.
Welche Steuern fallen bei geerbten Immobilien an?
Sie haben sich entschieden. Sie wollen Ihr geerbtes Haus verkaufen. Steuern bilden dabei einen wichtigen Kostenfaktor, der zu beachten ist. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die wesentlichen Regelungen, auf die Sie achten sollten:
- Spekulationssteuer: Auf eine geerbte Immobilie ist sehr selten eine Einkommens- oder Spekulationssteuer zu zahlen. Grundsätzlich gilt, dass die Zeit, in der die Immobilie im Besitz des Erblassers war, der zehn Jahresfrist angerechnet wird. Heißt, wenn das Haus über zehn Jahre im Besitz des Erblassers war und der Erbe dieses verkauft, ist es Spekulationssteuerfrei. Hier wäre lediglich eine Erbschaftssteuer zu zahlen.
Eine Besonderheit gilt allerdings für Erbengemeinschaften: Übernimmt ein Erbe als Teil einer Erbengemeinschaft die Immobilie und zahlt die anderen Erben aus, beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist neu. Ab dem Zeitpunkt der Abfindungszahlung. Somit muss er die entsprechenden Fristen bei einem Verkauf der Immobilie beachten, um die eventuell anfallende Spekulationssteuer zu umgehen.
- Erbschaftssteuer: Hat ein Erbe sich dazu entschlossen einen Erbschein zu beantragen und damit sein Erbe anzutreten, wird grundsätzlich immer Erbschaftssteuer fällig. Jedoch gibt es im ErbStG eine Reihe von Ausnahmen, in denen der Erbe keine Erbschaftssteuer zahlen muss. Beispielsweise kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen, wenn der Verstorbene Schulden überlässt, die den Wert der Erbmasse übersteigen. Daneben sind einige andere Möglichkeiten vorhanden, mit denen die Angehörigen die Erbschaftssteuer umgehen können. Grundsätzlich gibt es bei der Erbschaftssteuer hohe Freibeträge, durch die der Verkauf der geerbten Immobilie in vielen Fällen steuerfrei ist.
Beachten Sie unsere zusätzlichen Artikel über die Spekulationssteuer und die Erbschaftssteuer. Hier erhalten Sie noch mehr Inhalte zum Thema „geerbtes Haus verkaufen Steuern“.
Fazit
Haben Sie ein Haus geerbt und wollen dieses verkaufen, gibt es einiges zu beachten. Daher ist es umso wichtiger, sich genau zu informieren, welche Herausforderungen dabei auf Sie zukommen können. Wir hoffen, dass wir Ihnen in unserem kurzen Ratgeber die wichtigsten Fragen beantwortet haben. Wenn Sie sich dazu entschieden haben, die Immobilie zu verkaufen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können:
- selbst nach einem Käufer suchen,
Das wichtigste zum Verkauf bei uns:
- Sie haben keine Kosten: Sie verkaufen direkt an uns und sparen die Maklerprovision.
- Schnelle Abwicklung: Bereits 24 Stunden nach der Besichtigung bekommen Sie ein Angebot von uns.
- Schnelle Auszahlung: Wir kaufen zum Angebotspreis uns zahlen zügig aus.
- Geringer Aufwand: Anders als beim Verkauf über einen Makler sind hier keine unzähligen Besichtigungen notwendig.
- Bequemer Verkauf: Wir kaufen auch Häuser mit Sanierungsstau der wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sodass für Sie keine zusätzliche Arbeit anfällt.
- Diskrete Abwicklung: Ihr Haus kann direkt und diskret an uns verkauf werden und muss nicht im Internet inseriert werden.
Hier können Sie sich einfach ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Wir rufen Sie dann an, wenn es für Sie am besten passt.