Grundbuchauszug anfordern in Bayern – so geht’s

Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.

von | 1 Okt. 2020 | München

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Grundbuch und was steht darin?

Ein Grundbuch ist im Grunde nichts anderes als ein Verzeichnis, in welchem Grundstücke (oder grundstücksgleiche Rechte) sowie die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und Belastungen aufgeführt sind. Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, ist auch offiziell der Besitzer des jeweiligen Grundstücks.

Grundbücher werden in Deutschland und so auch in Bayern von der Behörde geführt und bilden alle Grundstücke eines Bezirkes ab.

Jedes Grundstück hat seine eigene Seite, also ein Grundbuchblatt, in welchem die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen in denen weitere Informationen niedergeschrieben sind.

1. Das steht in der Aufschrift:

  • Zuständige Amtsgericht oder Grundbuchamt
  • Band und Blatt des Grundbuchs

2. Das steht im Bestandsverzeichnis:

  • Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks (entsprechend der Bezeichnung im Kataster)
  • Grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht)
  • Informationen zu Grunddienstbarkeiten (z.B. dass bestimmter Lärm geduldet werden muss)

3. Das steht in den Abteilungen:

  • 1. Abteilung: Führung des Eigentümers und Erbbauberechtigter; Informationen zu rechtlicheren Eigentumsverhältnissen
  • 2. Abteilung: Führung von Lasten (z.B. Grunddienstbarkeiten), Auflassungsvormerkung und Verfügbarkeitsbeschränkungen (z.B. Vorkaufsrecht der Gemeinde)
  • 3. Abteilung: Führung von Grundpfandrechten (z.B. Hypotheken oder Grundschulden)

Grundbücher sind theoretisch jedem zugänglich. Wer einen Grundbuchauszug beantragt, muss lediglich sein rechtlich berechtigtes Interesse darlegen.

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug in Bayern?

Einen Grundbuchauszug in Bayern beantragen Sie beim Grundbuchamt der Region. Früher war das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen dafür zuständig, inzwischen ist es jedoch das Bundesministerium für Justiz. Bereits seit 1999 sind Abfragen (gegen eine Gebühr) auch online möglich. 

Das „EDV-Grundbuch“ hat den großen Vorteil, dass alle Beantragungsverfahren und Änderungen deutlich schneller gehen und auch Grundbuchauszüge online angefordert werden können. Den Auszug erhalten Sie dann ganz einfach per E-Mail.

Gehen Sie zum EDV-Grundbuch des Bundeslandes Bayern und senden Sie dort Ihren Antrag ab. Alternativ können Sie einen Grundbuchsauszug auch über Anbieter wie grundbuch24.de beantragen oder natürlich persönlich zum Grundbuchamt gehen.

Adresse:

Amtsgericht München

Grundbuchamt

Infanteriestraße 5

80797 München

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 – 15:00 Uhr

Mittwoch, Samstag und Sonntag: geschlossen

Wenn Sie Zeit sparen möchten, können Sie das Antragsformular bereits zu Hause ausfüllen und mitbringen. Natürlich können Sie es auch ausfüllen und per Post versenden – ganz wie Sie möchten.

Was Sie noch wissen sollten: Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro und ein amtlicher Auszug 20 Euro. Online liegen die Kosten etwas höher.

Wichtig: Noch bevor Sie einen Grundbuchauszug beantragen, sollten Sie sich informieren, ob Sie einen einfachen oder einen amtlichen (beglaubigten) Auszug benötigen. Diese Auskunft erhalten Sie von der Stelle, der Sie das Dokument vorlegen möchten. Meist reicht eine einfache Kopie nicht aus.

Wie lange dauert die Anforderung eines Grundbuchauszugs?

Beantragen Sie einen Grundbuchauszug, dauert die Bearbeitung meist zwei Wochen nach Posteingang. Vor Ort oder online geht dies natürlich etwas schneller.

Wer darf in das Grundbuch einsehen?

Nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) ist nur derjenige zu einer Grundbucheinsicht berechtigt, der ein rechtliches Interesse beweisen kann. 

Ein möglicher Beweis ist je nach Situation zum Beispiel ein Mietvertrag, aber dazu gleich mehr. Das Grundbuchamt entscheidet dann darüber, ob der Antragsteller einen Auszug erhält oder nicht.

Berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer eines Grundstücks oder auch bei einem lebenslangen Wohnrecht auf dem Grundstück. Selbst Mieter können einen Auszug beantragen, um herauszufinden, on der Vermieter auch der Besitzer ist.

Darüber hinaus dürfen auch Erben, Kaufinteressenten oder mögliche Kreditgeber das Grundbuch einsehen.

Unter bestimmten Umständen ist sogar die Presse berechtigt, einen Auszug zu erhalten, zum Beispiel, wenn sie einen für die Öffentlichkeit relevanten Rechtszweck verfolgt und diesen darlegen kann. Bloße Unterhaltung zählt nicht als nicht relevant.

Fazit

Das Thema klingt erst mal komplizierter, als es ist. Können Sie Ihre Berechtigung für den Grundbuchauszug nachweisen, bekommen Sie diesen meist für wenig Geld und innerhalb von zwei Wochen. 

Sie können wie weiter oben beschrieben den Grundbuchauszug online, per Post oder persönlich im Amtsgericht München beantragen.

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