Wenn Sie einen Grundbuchauszug in Augsburg beantragen oder den Grundbucheintrag ändern wollen, dann ist das Grundbuchamt im Amtsgericht Augsburg zuständig.
Im Rahmen dieses Artikels geben wir Ihnen alle benötigten Informationen und notwendigen Tipps, damit Sie Ihren Grundbuchauszug problemlos beantragen können.
In aller Kürze
- Möchten Sie einen Grundbuchauszug in Augsburg anfordern, dann ist dafür das Amtsgericht Augsburg zuständig.
- Grundbuchauszüge lassen sich auch online beantragen (z.B. über www.grundbuchauszug-anfordern.info).
- Um einen Grundbuchauszug beantragen zu können, muss ein rechtlich berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
- Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet ca. 20 Euro (online etwa 25 Euro)
Woher bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?
In Augsburg bekommen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt im Amtsgericht Augsburg.
Adresse Grundbuchamt Augsburg:
Amtsgericht Augsburg
Grundbuchamt
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
Telefonnummer Grundbuchamt:
0821/3105-0
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Grundbuchauszug online beantragen
Für den Fall, dass Sie nicht persönlich im Grundbuchamt erscheinen können, haben Sie immer die Möglichkeit die Grundbuchabfrage auch online zu tätigen. Durch diese Möglichkeit bietet sich noch ein weiterer Vorteil: Die Beantragungen und Änderungen sind um einiges schneller. Die Auszüge erhalten Sie im Anschluss elektronisch per E-Mail.
Wenn Sie Ihren Grundbuchauszug in Augsburg online anfordern oder ändern lassen wollen, können verschiedene Websites nutzen. Beispiele dafür sind die o.g. www.grundbuchauszug-anfordern.info oder www.grundbuchamt.com. Dort können Sie Ihren Antrag einfach und ohne großen Aufwand absenden.
Grundbuchamt Augsburg in Zeiten von Corona
Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie gibt es einige Änderungen im Amtsgericht Augsburg und die gewöhnlichen Sprechzeiten sind nicht ohne vorherige Terminvereinbarung nutzbar.
Nach der offiziellen Website bittet das Amtsgericht darum, persönliche Besuche möglichst zu vermeiden, sofern sich Ihr Anliegen anderweitig, z.B. schriftlich oder telefonisch klären lässt.
Wie hoch sind die Kosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug?
Die Kosten für einen Grundbuchauszug in Augsburg und generell in Deutschland sind im Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (KV GNotKG) geregelt. Demnach belaufen sich die Kosten für einen einfachen / unbeglaubigten Grundbuchauszug nach Nr. 17000 KV GNotKG auf 10 Euro und für eine beglaubigte / amtliche Abschrift auf 20 Euro, nach Nr. 17001 KV GNotKG.
Die Kosten für eine Anforderung über das Internet können höher ausfallen. Sie liegen in der Regel bei ca. 25 Euro.
Was steht im Grundbuch und wie ist ein Grundbuchauszug aufgebaut?
Der zentrale Bestandteil eines Grundbuches ist ein Bestandsverzeichnis. Hier kann jeder, der ein rechtlich berechtigtes Interesse hat, die exakte Lage und Größe des entsprechenden Grundstückes einsehen. Dabei bildet der so genannte Kataster. Dieser wird nach Gemarkung, Flur und Flurstück gegliedert.
Der einzelne Grundbuchauszug besteht aus folgenden Teilen:
- Grundbuchaufschrift:
Die sogenannte Aufschrift bildet den ersten Teil eines Grundbuchauszuges. Darin enthalten sind in erster Linie die Grundbuchblatt – Nummer und das zuständige Grundbuchamt, hier Augsburg. Daneben wird noch das Datum der Erstellung des Grundbuchauszugs genannt.
- Grundbuch Bestandsverzeichnis:
Im zweiten Teil beinhaltet der Grundbuchauszug das Bestandsverzeichnis. Hierin wird geregelt, welche Flurstücke zum Grundstück gehören und in welcher Form dieses bezüglich einer Bewirtschaftung vorgesehen ist.
- Abteilung 1:
Insgesamt besteht der Grundbuchauszug aus drei Abteilungen. In Abteilung 1 werden die Angaben zu den Eigentümern und Erbbauberechtigten des Grundstücks gemacht. Ebenso sind sämtliche Voreigentümer ersichtlich.
- Abteilung 2:
Diese Abteilung wird häufig als Abteilung mit Lasten und Beschränkungen bezeichnet. Das gilt allerdings nur für solche, die nicht in die dritte Abteilung fallen. Zu den in Abteilung 2 aufgeführten Lasten zählt insbesondere die Auflassungsvormerkung.
- Abteilung 3:
Wie in der zweiten Abteilung finden sich auch in der Dritten Lasten und Beschränkungen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um sogenannte Grundpfandrechte. Darin inbegriffen sind insbesondere Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden.
Grundsätzlich kann jeder den Grundbuchauszug eines Grundstückes einsehen. Wer ihn aber anfordert muss zunächst ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen. Des Weiteren gilt nur derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist als Besitzer der Immobilie.
Wann brauchen Sie einen Grundbuchauszug in Augsburg?
Wenn Sie der Eigentümer einer Immobilie sind, ist es normalerweise nicht notwendig einen Grundbuchauszug zu besitzen. Diesen brauchen Sie nur, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Grundstück oder die darauf befindliche Immobilie zu verkaufen.
Damit haben Sie die Möglichkeit, potentiellen Käufern gegenüber nachzuweisen, dass Sie der berechtigte Eigentümer des Grundstücks sind. Ebenso benötigen Sie den Auszug, wenn Sie planen auf das Grundstück eine Grundschuld bzw. Hypothek aufzunehmen.
Ebenso kann der Grundbuchauszug einer Immobilie für Sie in der Rolle als Käufer von Interesse sein. Damit können Sie überprüfen, ob Ihr Verhandlungspartner auch der berechtigte Verkäufer der Immobilie ist. Des Weiteren können Sie sich einen Überblick über die vorhandenen Schulden und Lasten des Grundstücks machen.
Fazit
Wenn Sie einen Grundbuchauszug in Augsburg beantragen wollen, kann das auf den ersten Blick erstmal kompliziert erscheinen. Jedoch erreichen Sie das Grundbuchamt am Amtsgericht Augsburg ganz unkompliziert unter 0821/3105-0.
Wenn Sie unsere Tipps zum Grundbuchauszug anfordern beherzigen, ist das Ganze in wenigen Augenblicken abgeschlossen und Sie erhalten Ihr Dokument kurze Zeit nach der Beantragung vom Amtsgericht Augsburg. Die Beantragung können Sie, wie oben beschrieben bequem online, per Post oder persönlich abwickeln.