Sie wollen einen Grundbuchauszug in Köln beantragen oder den Grundbucheintrag ändern? In diesem Fall ist das Grundbuchamt im Amtsgericht Köln zuständig.
Alles Wichtige über den Grundbuchauszug und was Sie vor der Beantragung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Beantragung eines Grundbuchauszugs in Köln ist das Amtsgericht Köln zuständig
- Auf der Website des Amtsgericht Köln gibt es ein vorgefertigtes Formular zur Beantragung des Grundbuchausdrucks
- Wer einen Grundbuchauszug beantragt, muss sein rechtlich berechtigtes Interesse darlegen
- Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet in etwa 20 Euro, ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug her?
Einen aktuellen Grundbuchauszug bekommen Sie in Köln beim Grundbuchamt. Die Bürgerservicestelle des Grundbuchamtes Köln (Abteilung 10 – 28) befindet sich im Gebäude Reichenspergerplatz.
Adresse Grundbuchamt Köln:
Amtsgericht Köln
Bürgerservicestelle des Grundbuchamtes Köln
Reichenspergerplatz 1
Zimmer 69, 69A und 70
50670 Köln
Telefonnummer Grundbuchamt Köln:
0221 7711 9901
Öffnungszeiten Grundbuchamt Köln:
Derzeit nur nach Online-Terminvereinbarung
Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Den Grundbuchauszug können Sie schriftlich beziehungsweise per Fax oder persönlich beantragen. Das Antragsformular können Sie bereits als PDF-Dokument herunterladen und zu Hause ausfüllen.
Was Sie noch wissen sollten: Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro und ein amtlicher Auszug 20 Euro.
Wichtig: Noch vor der Beantragung des Grundbuchauszugs sollten Sie klären, ob Sie einen einfachen oder einen amtlichen (beglaubigten) Ausdruck benötigen. Dies erfahren Sie von der Stelle, der Sie das Dokument vorlegen möchten. In der Regel reicht ein einfacher Auszug nicht aus.
Grundbuch in Köln beantragen – so geht’s
Sie können den Grundbuchauszug entweder schriftlich beziehungsweise per Fax oder persönlich im Grundbuchamt des Amtsgericht Köln beantragen. Bei persönlichem Erscheinen muss im Vorhinein eine Online-Terminbuchung stattfinden. Alternativ können Sie den Grundbuchausdruck beim Notar anfordern. Dieser unkommentiert vom Notar übergebene Grundbuchausdruck kostet 18 Euro (notarielle Gebühr 10 Euro sowie gerichtliche Auslage für den Datenabruf 8 Euro).
Was Sie für die Beantragung des Grundbuchauszugs benötigen, ist das Antragsformular und Ihren Personalausweis beziehungsweise eine Kopie des Personalausweises im Falle einer schriftlichen Beantragung. Zusätzlich – falls erforderlich – weitere Nachweise Ihrer Berechtigung (beispielsweise eine Vollmacht des Eigentümers).
Grundbuchamt Köln in Zeiten von Corona
Aufgrund der aktuellen Situation gibt es natürlich ein paar Änderungen im Amtsgericht und damit auch im Grundbuchamt Köln.
Auf der offiziellen Seite bittet das Amtsgericht darum, die Angelegenheiten vorrangig schriftlich, das heißt postalisch zu klären.
Das schreiben Sie im Wortlaut:
„Der Betrieb der Gerichte wird zwar zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einigen Bereichen stark eingeschränkt. Die Justiz ist aber weiterhin für Sie da. Insbesondere werden dringende Angelegenheiten weiter vorrangig bearbeitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die allermeisten Anliegen schriftlich eingereicht werden können. Schicken Sie uns einen Brief oder ein Fax oder nutzen Sie den Nachtbriefkasten vor dem Gebäude, der Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst formbedürftige Eingaben – insbesondere Klagen, Anträge und sonstige Dokumente – nicht per Email einreichen können. Einzelheiten hierzu finden Sie unter https://www.ag-koeln.nrw.de/kontakt/email_hinweis/index.php. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Eingabe per elektronischer Post einreichen kann.“
– Zitat Amtsgericht Köln über ag-koeln.nrw.de

Zum Grundbuchamt Köln können Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich Kontakt aufnehmen
Was kostet ein beglaubigter Grundbuchauszug?
Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro, ein amtlich beglaubigter Auszug kostet 20 Euro. Sie können den Grundbuchausdruck aber auch direkt bei einem Notar anfragen. Hier liegen die Kosten bei 18 Euro (notarielle Gebühr 10 Euro sowie gerichtliche Auslage für den Datenabruf 8 Euro).
Was ist ein Grundbuch und wie sieht es aus?
Ein Grundbuch ist ein Verzeichnis, in dem Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte aufgeführt sind. Auch die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und Belastungen sind im Grundbuch enthalten.
Wichtig: Als offizieller Besitzer eines Grundstücks gilt nur, wer auch im Grundbuch aufgeführt ist.
Alle Grundstücke eines Bezirkes werden in Grundbüchern abgebildet. Diese werden in ganz Deutschland, so auch in Köln von der Behörde geführt. Jedes Grundstück hat dabei seine eigene Seite im Grundbuch, das sogenannte Grundbuchblatt. Dieses ist in Aufschrift, Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen gegliedert.
1. Aufschrift:
- Zuständiges Amtsgericht oder Grundbuchamt
- Band und Blatt des Grundbuchs
2. Bestandsverzeichnis:
- Lage und Größe des Grundstücks (entsprechend der Bezeichnung im Kataster)
- Grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht)
- Informationen zu Grunddienstbarkeiten (z. B. dass bestimmter Lärm geduldet werden muss)
3. Abteilungen:
- 1. Abteilung: Führung des Eigentümers und Erbbauberechtigter sowie Informationen zu den rechtlicheren Eigentumsverhältnissen
- 2. Abteilung: Führung von Lasten (z. B. Grunddienstbarkeiten), Auflassungsvormerkung und Verfügbarkeitsbeschränkungen (z. B. Verkaufsrecht der Gemeinde)
- 3. Abteilung: Führung von Grundpfandrechten (z. B. Hypotheken oder Grundschulden)
Grundbücher sind grundsätzlich jedem zugänglich. Wer jedoch einen Grundbuchauszug beantragen will, muss zunächst sein rechtlich berechtigtes Interesse darlegen.
Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt Köln
Möchten Sie Ihre Grundschuld beziehungsweise die Hypothek beim Grundbuchamt Köln löschen lassen, weil Ihr Kredit abbezahlt ist, brauchen Sie eine sogenannte Löschungsbewilligung. Damit ist die Zustimmung des Kreditgebers gemeint. Worauf Sie dabei achten sollten, verraten wir Ihnen hier.
Löschungsbewilligung von der Bank
Ist der Kredit abbezahlt, kann das im Grundbuch eingetragene Sicherungsrecht, also die Grundschuld oder Hypothek, gelöscht werden. Mit der Löschungsbewilligung bestätigt der Gläubiger (meist die Bank) dies und hat somit keine Rechte mehr an dem Grundstück.
Löschungsbewilligung von einer Privatperson
Haben Sie einen privaten Kredit in Anspruch genommen, muss die Löschungsbewilligung natürlich nicht von der Bank, sondern von der jeweiligen Privatperson ausgestellt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Löschungsbewilligung noch notariell beglaubigt werden muss. Erst dann kann die Löschung im Grundbuchamt Köln beantragt werden.
Muster Löschungsbewilligung
Stammt Ihr Kredit von einer Bank hat diese auch meist einen Vordruck für die Löschungsbewilligung.
Handelt es sich um einen von einer Privatperson ausgestellten Kredit, sollte die Löschungsbewilligung alle wichtigen Punkte enthalten, wie:
- Grundsicherungsrecht muss unter der Überschrift „Löschungsbewilligung“ stehen
- Grundbuchblatt
- Nummer des Grundbucheintrags
- Flurstück
- Höhe der Grundschuld
- Zustimmung des Gläubigers über die Löschung der Grundschuld
- Unterschrift mit Ort und Datum (muss bei einem Privatkredit notariell beglaubigt sein)
Fazit
Einen Grundbuchauszug im Kölner Grundbuchamt zu beantragen ist gar nicht so schwer. Dies kann schriftlich beziehungsweise per Fax oder persönlich vor Ort erledigt werden. In Zeiten von Corona sollten Sie jedoch Ihre Kontakte so weit wie möglich einschränken und solche Angelegenheiten besser schriftlich regeln. Sollten Sie dennoch persönlich im Grundbuchamt erscheinen wollen, ist zuvor eine Online-Terminvereinbarung nötig.
Für die Beantragung des Grundbuchauszuges benötigen Sie das Antragsformular des Grundbuchamtes Köln sowie Ihren Personalausweis. Hinzu können noch weitere Nachweise Ihrer Berechtigung wie zum Beispiel eine Vollmacht des Eigentümers kommen.
Möchten Sie eine Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt einreichen, müssen Sie sich dafür zunächst an Ihren Kreditgeber wenden. Dies kann die jeweilige Bank oder eine Privatperson sein. Handelt es sich um einen privaten Kredit, muss die Löschungsbewilligung zunächst notariell beglaubigt werden. Erst dann lohnt sich der Gang zum Amtsgericht Köln.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Ratgeber weiterhelfen konnten. Beachten Sie diese Tipps, kann bei der Beantragung des Grundbuchauszugs nicht mehr viel schief gehen.