Möchten Sie in München einen Grundbuchauszug beantragen oder den Grundbucheintrag ändern, ist dafür das Grundbuchamt im Amtsgericht München zuständig.
In diesem Ratgeber finden Sie alles, was Sie vor der Beantragung wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Möchten Sie in München einen Grundbuchauszug anfordern, ist dafür das Grundbuchamt im Amtsgericht München zuständig
- Grundbuchauszüge lassen sich mit dem EDV-Grundbuch des Bundeslandes Bayern auch online beantragen
- Wer einen Grundbuchauszug beantragt, muss sein rechtlich berechtigtes Interesse darlegen
- Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet in etwa 20 Euro
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug her?
Einen aktuellen Grundbuchauszug bekommen Sie in München beim Grundbuchamt. Dieses befindet sich inzwischen nicht mehr im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, sondern im Bundesministerium für Justiz.
Adresse Grundbuchamt München:
Amtsgericht München
Grundbuchamt
Infanteriestraße 5
80797 München
Telefonnummer Grundbuchamt München:
089 559706
Öffnungszeiten Grundbuchamt München:
Montag, Dienstag, Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr (durchgehend)
Mittwoch, Samstag und Sonntag: geschlossen
Entscheiden Sie sich dafür, persönlich zum Grundbuchamt zu gehen, können Sie das Antragsformular bereits zu Hause ausfüllen und mitbringen – so sparen Sie etwas Zeit.
Was Sie noch wissen sollten: Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro und ein amtlicher Auszug 20 Euro. Online liegen die Kosten etwas höher.
Wichtig: Noch bevor Sie einen Grundbuchauszug beantragen, sollten Sie sich informieren, ob Sie einen einfachen oder einen amtlichen (beglaubigten) Auszug benötigen. Diese Auskunft erhalten Sie von der Stelle, der Sie das Dokument vorlegen möchten. Meist reicht eine einfache Kopie nicht aus.
Grundbuch online einsehen und beantragen
Wenn Sie Zeit sparen oder aus anderen Gründen nicht persönlich zum Grundbuchamt fahren möchten oder können, ist dies auch kein Problem. Bereits seit 1999 lassen sich Grundbuchabfragen auch online tätigen.
Das „EDV-Grundbuch“ hat noch einen zweiten Vorteil: Das Beantragungsverfahren und Änderungen gehen um einiges schneller. Den Auszug erhalten Sie anschließend per E-Mail.
Möchten Sie einen Grundbuchauszug beantragen oder eine Änderung melden, können Sie ganz einfach zum EDV-Grundbuch des Bundeslandes Bayern gehen und dort Ihren Antrag absenden. Alternativ können Sie einen Grundbuchauszug auch über Anbieter wie grundbuch24.de beantragen.
Grundbuchamt München in Zeiten von Corona
Aufgrund der aktuellen Situation gibt es natürlich ein paar Änderungen im Amtsgericht und damit auch im Grundbuchamt München.
Auf der offiziellen Seite bittet das Amtsgericht darum, möglichst nicht persönlich zu erscheinen, wenn sich Ihr anliegen auch auf anderem Wege klären lässt.
Das schreiben Sie im Wortlaut:
„Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten.“
– Zitat Amtsgericht Bayern über justiz.bayern.de

Rufen Sie in Zeiten von Corona im Grundbuchamt an, bevor Sie es besuchen
Was kostet ein beglaubigter Grundbuchauszug?
Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro, ein amtlich beglaubigter Auszug kostet 20 Euro. Online liegen die Kosten etwas höher.
Was ist ein Grundbuch und wie sieht es aus?
Ein Grundbuch ist ein Verzeichnis, in welchem Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte aufgeführt sind. Dies umfasst auch die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und Belastungen.
Wichtig: Nur wer im Grundbuch aufgeführt ist, gilt auch als offizieller Besitzer eines Grundstücks.
Grundbücher bilden alle Grundstücke eines Bezirkes ab und werden in ganz Deutschland und so auch in München von der Behörde geführt. Dabei hat ein Grundstück immer seine eigene Seite, das sogenannte Grundbuchblatt. Dieses ist in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen gegliedert.
1. Das steht in der Aufschrift:
- Zuständiges Amtsgericht oder Grundbuchamt
- Band und Blatt des Grundbuchs
2. Das steht im Bestandsverzeichnis:
- Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks (entsprechend der Bezeichnung im Kataster)
- Grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht)
- Informationen zu Grunddienstbarkeiten (z.B. dass bestimmter Lärm geduldet werden muss)
3. Das steht in den Abteilungen:
- 1. Abteilung: Führung des Eigentümers und Erbbauberechtigter, Informationen zu rechtlicheren Eigentumsverhältnissen
- 2. Abteilung: Führung von Lasten (z.B. Grunddienstbarkeiten), Auflassungsvormerkung und Verfügbarkeitsbeschränkungen (z.B. Vorkaufsrecht der Gemeinde)
- 3. Abteilung: Führung von Grundpfandrechten (z.B. Hypotheken oder Grundschulden)
Grundbücher sind zunächst jedem zugänglich. Wer einen Grundbuchauszug beantragt, muss jedoch sein rechtlich berechtigtes Interesse darlegen.
Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt München
Ihr Kredit ist abbezahlt und Sie möchten ihre Grundschuld bzw. die Hypothek beim Grundbuchamt in München löschen lassen? Dann brauchen Sie eine sogenannte Löschungsbewilligung. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte, auf die Sie dabei achten sollten.
Löschungsbewilligung von der Bank
Möchten Sie eine Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt in München einreichen, ist damit die Zustimmung des Kreditgebers gemeint. Ist ein Kredit abbezahlt, bestätigt die Löschungsbewilligung, dass das im Grundbuch eingetragene Sicherungsrecht (Grundschuld oder Hypothek) gelöscht werden kann. Somit hat der Gläubiger (meist die Bank) keine Rechte mehr an dem Grundstück.
Löschungsbewilligung von einer Privatperson
Natürlich muss die Löschungsbewilligung nicht zwangsläufig von einer Bank ausgestellt werden, sondern kann auch von einer Privatperson unterzeichnet werden. Dies ist der Fall, wenn Sie einen privaten Kredit in Anspruch genommen haben. In diesem Fall muss die Löschungsbewilligung jedoch notariell beglaubigt werden. Erst dann kann die Löschung beim Grundbuchamt in München beantragt werden.
Muster Löschungsbewilligung
Brauchen Sie eine Löschungsbewilligung von der Bank, hat diese normalerweise einen Vordruck dafür.
Handelt es sich um einen von einer Privatperson ausgestellten Kredit, sollte die Löschungsbewilligung alle wichtigen Punkte enthalten:
- Grundsicherungsrecht muss unter der Überschrift „Löschungsbewilligung“ stehen
- Grundbuchblatt
- Nummer des Grundbucheintrags
- Flurstück
- Höhe der Grundschuld
- Zustimmung des Gläubigers über die Löschung der Grundschuld
- Unterschrift mit Ort und Datum (muss notariell beglaubigt sein)
Fazit
Einen Grundbuchauszug im Münchner Grundbuchamt zu beantragen ist gar nicht so schwierig. Beachten Sie nur, dass Sie zu Zeiten von Corona nicht mehr einfach ins Amtsgericht gehen können, sondern vorher anrufen sollten. Auch wenn Sie eine Änderung im Grundbuch wünschen, sollten Sie zunächst zum Telefon greifen. Eventuell kann Ihnen schon so geholfen werden.
Online ist die Beantragung zwar ein wenig teuere, dafür müssen Sie jedoch nicht Ihr Haus verlassen. Rufen Sie dafür einfach das EDV-Grundbuch des Bundeslandes Bayern auf.
Möchten Sie dagegen eine Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt einreichen, müssen Sie sich dafür zunächst an Ihren Kreditgeber wenden. Ist dieser eine Privatperson, muss die Bewilligung notariell beglaubigt werden. Erst danach macht der Gang zum Amtsgericht München Sinn.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Beitrag weiterhelfen. Beachten Sie die Tipps aus diesem Ratgeber, kann nicht mehr viel schief gehen.