Sie möchten einen Grundbuchauszug für eine Immobilie in Nürnberg beantragen oder den Grundbucheintrag ändern? Dann ist dafür das Grundbuchamt im Amtsgericht Nürnberg zuständig.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen alle Infos und nützliche Tipps, die Sie vor der Beantragung haben sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Möchten Sie in Nürnberg einen Grundbuchauszug anfordern, ist dafür das Grundbuchamt im Amtsgericht Nürnberg zuständig
- Grundbuchauszüge lassen sich auch online beantragen (z.B. über grundbuchamt.com)
- Wer einen Grundbuchauszug beantragt, muss sein rechtlich berechtigtes Interesse darlegen
- Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet in etwa 20 Euro (online etwa 25 Euro)
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug her?
Einen aktuellen Grundbuchauszug bekommen Sie in Nürnberg beim Grundbuchamt im Amtsgericht Nürnberg.
Adresse Grundbuchamt Nürnberg:
Amtsgericht Nürnberg
Grundbuchamt
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg
Telefonnummer Grundbuchamt Nürnberg:
0911 32101
Öffnungszeiten Grundbuchamt Nürnberg:
Montags bis Freitags: 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Verabredung
(Aufgrund der aktuellen Situation ist ein Besuch des Grundbuchamtes zur Zeit nur mit Terminabsprache möglich.)
Möchten Sie persönlich zum Grundbuchamt gehen, können Sie das in Ihrem Fall benötigte Antragsformular bereits zu Hause ausfüllen und mitbringen – so sparen Sie etwas Zeit.
Alle Antragsformulare finden Sie hier.
Was Sie noch wissen sollten: Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro und ein amtlicher Auszug 20 Euro. Online liegen die Kosten etwas höher (ab etwa 25 Euro).
Grundbuchauszug online beantragen
Können oder möchten sie nicht persönlich zum Grundbuchamt fahren, können Sie Ihre Grundbuchabfrage auch online tätigen.
Das Online-Grundbuch hat noch einen zweiten Vorteil: Die Beantragung und Änderungen gehen um einiges schneller. Den Auszug erhalten Sie anschließend per E-Mail.
Möchten Sie einen Grundbuchauszug anfordern oder eine Änderung veranlassen, können Sie die Dienste verschiedener Websites wie beispielsweise grundbuchamt.com in Anspruch nehmen und dort Ihren Antrag absenden. Alternativ können Sie einen Grundbuchauszug auch über Anbieter wie grundbuch24.de beantragen.
Grundbuchamt Nürnberg in Zeiten von Corona
Aktuell gibt es ein paar Änderungen im Amtsgericht Nürnberg und die normalen Öffnungszeiten sind nicht ohne Termin nutzbar.
Auf der offiziellen Seite bittet das Amtsgericht darum, möglichst nicht persönlich zu erscheinen, wenn sich Ihr Anliegen auch auf anderem Wege klären lässt (schriftlich per E-Mail oder Brief).
Das schreiben Sie im Wortlaut:
„[…]In dringenden Fällen können Sie unter 0911/321-01 einen Termin vereinbaren. Daher bitten wir, Anliegen nach Möglichkeit schriftlich geltend zu machen.“
– Zitat Amtsgericht Nürnberg über justiz.bayern.de
Was kostet ein beglaubigter Grundbuchauszug?
Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro, ein amtlich beglaubigter Auszug kostet 20 Euro. Online liegen die Kosten etwas höher (ab 25 Euro).
Was ist ein Grundbuch und wie sieht es aus?
Ein Grundbuch ist ein Verzeichnis, in welchem alle Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte eines Bezirks gelistet sind. Jedes Grundstück hat seine eigene Seite, das sogenannte Grundbuchblatt.
Im Grundbuch steht auch, wem das Grundstück gehört und ob es Belastungen gibt (zum Beispiel bei einer Bank).
Wichtig: Nur wer im Grundbuch aufgeführt ist, gilt auch als offizieller Besitzer eines Grundstücks.
Was ist ein Grundbuch und wie sieht es aus?
Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in welchem Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte aufgeführt werden. Dies umfasst auch die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und Belastungen.
In ganz Deutschland werden Grundbücher von einer Behörde geführt und bilden alle Grundstücke eines Bezirkes ab. Ein Grundstück hat dabei immer seine eigene Seite, das sogenannte Grundbuchblatt. Dieses ist wie folgt aufgegliedert.1. Das steht in der Aufschrift:
- Zuständige Amtsgericht oder Grundbuchamt
- Band und Blatt des Grundbuchs
2. Das steht im Bestandsverzeichnis:
- Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks (entsprechend der Bezeichnung im Kataster)
- Grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht)
- Informationen zu Grunddienstbarkeiten (z.B. dass bestimmter Lärm geduldet werden muss)
3. Das steht in den Abteilungen:
- 1. Abteilung: Führung des Eigentümers und Erbbauberechtigter; Informationen zu rechtlicheren Eigentumsverhältnissen
- 2. Abteilung: Führung von Lasten (z.B. Grunddienstbarkeiten), Auflassungsvormerkung und Verfügbarkeitsbeschränkungen (z.B. Vorkaufsrecht der Gemeinde)
- 3. Abteilung: Führung von Grundpfandrechten (z.B. Hypotheken oder Grundschulden)
Grundbücher sind zunächst jedem zugänglich. Wer einen Grundbuchauszug beantragt, muss jedoch sein rechtlich berechtigtes Interesse darlegen.
Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt Nürnberg
Haben Sie einen Kredit für Ihr Haus abbezahlt und möchten Sie Ihre Grundschuld oder Hypothek beim Grundbuchamt in Nürnberg löschen lassen, brauchen Sie eine Löschungsbewilligung.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte, auf die Sie bei der Beschaffung achten sollten.
Löschungsbewilligung von der Bank
Möchten Sie eine Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt in Nürnberg einreichen, ist damit die Zustimmung des Kreditgebers gemeint. Ist ein Kredit abbezahlt, bestätigt die Löschungsbewilligung, dass das im Grundbuch eingetragene Sicherungsrecht (Grundschuld oder Hypothek) gelöscht werden kann. Somit hat der Gläubiger (in diesem Fall die Bank) keine Rechte mehr auf das Grundstück und es gehört offiziell Ihnen.
Löschungsbewilligung von einer Privatperson
Natürlich muss die Löschungsbewilligung nicht zwangsläufig von einer Bank ausgestellt werden, sondern kann auch von einer Privatperson unterzeichnet werden, falls Sie zum Beispiel einen Privatkredit in Anspruch genommen haben. In diesem Fall muss die Löschungsbewilligung allerdings notariell beglaubigt werden. Erst im Anschluss daran kann die Löschung beim Grundbuchamt in Nürnberg beantragt werden.
Muster Löschungsbewilligung
Brauchen Sie eine Löschungsbewilligung von der Bank, hat diese normalerweise einen Vordruck dafür.
Handelt es sich um einen von einer Privatperson ausgestellten Kredit, sollte die Löschungsbewilligung alle wichtigen Punkte enthalten:
- Grundsicherungsrecht muss unter der Überschrift „Löschungsbewilligung“ stehen
- Grundbuchblatt
- Nummer des Grundbucheintrags
- Flurstück
- Höhe der Grundschuld
- Zustimmung des Gläubigers über die Löschung der Grundschuld
- Unterschrift mit Ort und Datum (muss notariell beglaubigt sein)
Fazit
Einen Grundbuchauszug in Nürnberg können Sie beim Grundbuchamt im Amtsgericht Nürnberg beantragen. Rufen Sie dafür unter 0911 32101 an und lassen Sie sich einen Termin geben. Alternativ können Sie den Grundbuchauszug auch online (beispielsweise über grundbuchamt.com beantragen).
Die Kosten für einen Grundbuchauszug belaufen sich auf 10-20 Euro (online liegen die Kosten etwas höher).
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Beitrag schon etwas weiterhelfen. Beachten Sie die Tipps aus diesem Ratgeber, sollte jedoch nichts mehr schief gehen.