Grundbuchauszug in Regensburg: so können Sie ihn beantragen

Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.

Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie einen Grundbuchauszug in Regensburg beantragen oder den Grundbucheintrag ändern wollen, dann ist das Grundbuchamt im Amtsgericht Regensburg zuständig.

Im Rahmen dieses Artikels geben wir Ihnen alle benötigten Informationen und notwendigen Tipps, damit Sie Ihren Grundbuchauszug problemlos beantragen können.

In aller Kürze

  • Möchten Sie einen Grundbuchauszug in Regensburg anfordern, dann ist dafür das Amtsgericht Regensburg zuständig.
  • Grundbuchauszüge lassen sich auch online beantragen (z.B. über www.grundbuchauszug-anfordern.info).
  • Um einen Grundbuchauszug beantragen zu können, muss ein rechtlich berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
  • Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet ca. 20 Euro (online etwa 25 Euro)

Woher bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?

In Regensburg bekommen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt im Amtsgericht Regensburg.

Adresse Grundbuchamt Regensburg:

Amtsgericht Regensburg

Grundbuchamt

Augustenstr. 3

93049 Regensburg

Telefonnummer Grundbuchamt:

0941/2003-0

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Entscheiden Sie sich dafür, persönlich zum Grundbuchamt zu gehen, können Sie das Antragsformular bereits zu Hause ausfüllen und mitbringen – so sparen Sie etwas Zeit.

Grundbuchauszug online beantragen

Für den Fall, dass Sie nicht persönlich im Grundbuchamt erscheinen können, haben Sie immer die Möglichkeit die Grundbuchabfrage auch online zu tätigen. Durch diese Möglichkeit bietet sich noch ein weiterer Vorteil: Die Beantragungen und Änderungen sind um einiges schneller. Die Auszüge erhalten Sie im Anschluss elektronisch per E-Mail.

Wenn Sie Ihren Grundbuchauszug in Regensburg online anfordern oder ändern lassen wollen, können verschiedene Websites nutzen. Beispiele dafür sind die o.g. www.grundbuchauszug-anfordern.info oder www.grundbuchamt.com. Dort können Sie Ihren Antrag einfach und ohne großen Aufwand absenden.

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Grundbuchamt Regensburg in Zeiten von Corona

Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie gibt es einige Änderungen im Amtsgericht Regensburg und die gewöhnlichen Sprechzeiten sind nicht ohne vorherige Terminvereinbarung nutzbar.

Nach der offiziellen Website bittet das Amtsgericht darum, persönliche Besuche möglichst zu vermeiden, sofern sich Ihr Anliegen anderweitig, z.B. schriftlich oder telefonisch klären lässt.

Wie hoch sind die Kosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug in Regensburg und generell in Deutschland sind im Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (KV GNotKG) geregelt. Demnach belaufen sich die Kosten für einen einfachen / unbeglaubigten Grundbuchauszug nach Nr. 17000 KV GNotKG auf 10 Euro und für eine beglaubigte / amtliche Abschrift auf 20 Euro, nach Nr. 17001 KV GNotKG.

Die Kosten für eine Anforderung über das Internet können höher ausfallen. Sie liegen in der Regel bei ca. 25 Euro.

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis. Dieses sogenannte Bestandsverzeichnis enthält und regelt die Eigentumsverhältnisse im Zusammenhang mit Grundstücken. Primär sind im Grundbuch die Eigentümer von Grundstücken und Immobilien sowie im Rahmen des Teileigentums auch von Eigentumswohnungen gelistet. Daneben werden auch bestimmte Rechte, etwa ein lebenslanges Wohnrecht, im Grundbuch eingetragen. Auch Lasten, welche sich auf das jeweilige Grundstück beziehen, sind im Grundbuch enthalten.

In Deutschland und so auch in Regensburg erhält jedes einzelne Grundstück jeweils eine bestimmte und eigene Stelle im Grundbuch. Diese Stelle wird als Grundbuchblatt bezeichnet. Wenn Sie einen Grundbuchauszug in Regensburg beantragen, wird Ihnen das entsprechende Grundbuchblatt inkl. der notwendigen Bestandteile zur Verfügung gestellt, sofern Sie ein berechtigtes Interesse an diesem Auszug nachweisen können.

Wann erfolgt ein Grundbucheintrag in Regensburg?

Für den Fall, dass Sie das Grundbuch einsehen möchten, wollen Sie sich in der Regel über den Inhalt, also die einzelnen Einträge, informieren. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, wann ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen wird?

Das ist in der Regel dann der Fall, wenn sich der Eigentümer an einem Grundstück ändert oder bestimmte Nutzungsrechte, wie Nießbrauchrechte oder Grundpfandrechte eingetragen werden sollen. Bei einem Eigentümerwechsel erfolgt in jedem Fall ein Eintrag im Grundbuch, dieser hat meist einen der folgenden Gründe:

  • Immobilienverkauf
  • Erbschaft
  • Schenkung

Die neuen Besitzverhältnisse müssen demnach im Grundbucheintrag dargelegt werden. Merke: Nur, wer im Grundbuch als Besitzer eingetragen ist, ist in Deutschland Eigentümer der Immobilie. Auch Grundschulden im Zuge einer Immobilienfinanzierung werden durch einen Grundbucheintrag nachgewiesen.

Wer darf einen Grundbuchauszug in Regensburg beantragen?

Meist erfolgt ein Eigentümerwechsel bei einer Immobilie, nachdem die sich beteiligten Parteien zuvor über die aktuellen Verhältnisse informiert haben. Jedoch ist festgelegt, dass nicht jeder einfach so und ohne Grund das Grundbuch einsehen darf. Stattdessen ist ein sogenanntes berechtigtes Interesse erforderlich, um einen Grundbuchauszug in Regensburg beantragen zu dürfen. Jedoch wird bei folgenden Personengruppen allgemein davon ausgegangen, dass Sie über ein berechtigtes Interesse am jeweiligen Grundbuchauszug verfügen:

  1. Eigentümer
  2. Erben und Pflichtteilsberechtigte
  3. Gläubiger
  4. Interessenten mit ernster Kaufabsicht
  5. Gerichte
  6. Notar
  7. Behörden
  8. Mieter von Immobilien, die sich auf dem jeweiligen Grundstück befinden

Auch andere Personen haben die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug zu beantragen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse haben. Dieses müssen sie gegebenenfalls nachweisen können. Beispiele hierfür können ein Gläubiger sein, der in naher Zukunft eine Zwangsvollstreckung anberaumen möchte oder etwa der Ehepartner im Zuge von Streitigkeiten bei einer Scheidung.

Das berechtigte Interesse muss dabei im jeweiligen Einzelfall durch das Grundbuchamt geprüft und durch den Antragsteller nachgewiesen werden.

Fazit

Wenn Sie einen Grundbuchauszug in Regensburg beantragen wollen, kann das auf den ersten Blick erstmal kompliziert erscheinen. Jedoch erreichen Sie das Grundbuchamt am Amtsgericht Regensburg ganz unkompliziert unter 0941/2003-0.

Wenn Sie unsere Tipps zum Grundbuchauszug anfordern beherzigen, ist das Ganze in wenigen Augenblicken abgeschlossen und Sie erhalten Ihr Dokument kurze Zeit nach der Beantragung vom Amtsgericht Regensburg. Die Beantragung können Sie, wie oben beschrieben bequem online, per Post oder persönlich abwickeln.

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