Sie möchten in Würzburg einen Grundbuchauszug beantragen oder den Grundbucheintrag ändern? Dann wenden Sie sich an das Amtsgericht Würzburg.
Mit Hilfe dieses Ratgebers finden Sie heraus, was Sie vor einer Beantragung beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständigkeit für einen Grundbuchauszug in Würzburg hat das Amtsgericht Würzburg
- Zusätzlich lassen sich Grundbuchauszüge auch mit dem EDV-Grundbuch des Bundeslandes Bayern online beantragen
- Einsicht in das Grundbuch erhalten die, die ein berechtigtes Interesse darlegen
- Ein, in einfacher Ausführung, Auszug aus dem Grundbuch kostet 10,00€, ein beglaubigter Auszug kostet 20,00€ – Online liegen die Kosten etwas höher
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug her?
Einen aktuellen Grundbuchauszug bekommen Sie vom Würzburger Grundbuchamt.
Adresse Grundbuchamt Würzburg:
Amtsgericht Würzburg
Grundbuchamt
Ottostraße 5
97070 Würzburg
Telefonnummer Grundbuchamt Würzburg:
0931 3812022
Öffnungszeiten Grundbuchamt Würzburg:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 und nach Vereinbarung.
Um etwas Zeit zu sparen, können Sie das Antragsformular bereits ausgefüllt zum Grundbuchamt mitnehmen.
Bevor Sie einen Grundbuchauszug beantragen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie einen einfachen oder einen amtlich beglaubigten Auszug benötigen. Diese Information erhalten Sie von der Stelle, der Sie das Dokument vorlegen müssen. In diesem Falle reicht eine einfach Kopie meist nicht aus.
Grundbuchauszug online einsehen und beantragen
Wenn Sie aufgrund von Zeitproblemen oder persönlichen Gründen das Grundbuchamt nicht aufsuchen können, besteht seit 1999 die Möglichkeit Grundbuchabfragen auch online zu tätigen.
Ein großer Vorteil des “EDV-Grundbuch” ist dessen Schnelligkeit. Beantragungsverfahren und Änderungen werden über diesen Weg schneller abgewickelt und den Auszug erhalten Sie kurze Zeit später per E-Mail.
Falls Sie also einen Grundbuchauszug beantragen oder eine Änderung melden möchten und sich für diesen Weg entscheiden, besuchen Sie einfach EDV-Grundbuch des Bundeslandes Bayern und senden Sie von dort aus Ihren Antrag ab.
Andere Möglichkeiten die Ihnen zur Beantragung von Grundbuchauszügen zur Verfügung stehen sind Anbieter wie grundbuch24.de.
Grundbuchamt Würzburg in Zeiten von Corona
Aufgrund der aktuellen Situation gibt es Änderungen im Amtsgericht und damit auch im Amtsgericht Würzburg.
Auf der offiziellen Seite rät das Amtsgericht Würzburg vom persönlichen Erscheinen ab, wenn sich Ihr Anliegen auch auf anderem Wege klären lässt.
“Soweit möglich bitten wir von persönlichen Vorsprachen und Besuchen abzusehen. Anträge etc. können weiterhin schriftlich oder per Fax gestellt werden.
Für zwingend erforderliche Besuche, z.B. bei fristgebundenen Anträgen oder in Eilsachen stehen Ihnen Mitarbeiter auch persönlich, allerdings nur nach telefonischer Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, weiterhin zur Verfügung.”
Zitat Amtsgericht Würzburg über Amtsgericht Würzburg – Corona.
Was kostet ein beglaubigter Grundbuchauszug?
Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10,00€, ein amtlich beglaubigter Auszug kosten 20,00€. Online liegen die Kosten etwas höher.
Was ist ein Grundbuch?
Bei einem Grundbuch handelt es sich um ein beschränkt öffentliches Register, in dem Grundstücke oder grundstücksgleiche Recht aufgeführt sind. Zusätzlich umfasst es auch die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und Belastungen.
Wichtig: Nur wer im Grundbuch aufgeführt ist, gilt als offizieller Besitzer eines Grundstücks.
Grundbücher bilden alle Grundstücke eines Bezirkes ab und werden in ganz Deutschland und so auch in München von der Behörde geführt. Dabei hat ein Grundstück immer seine eigene Seite, das sogenannte Grundbuchblatt. Dieses ist in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen gegliedert.
Wichtig: Nur wer im Grundbuch aufgeführt ist, gilt auch als offizieller Besitzer eines Grundstücks.
Wie sieht ein Grundbuch aus?
1. Aufschrift:
- Zuständige Amtsgericht oder Grundbuchamt
- Band und Blatt des Grundbuchs
2. Bestandsverzeichnis:
- Angaben zur Lage und Größe entsprechend der Bezeichnung im Kataster des Grundstückes
- Grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht
- Gemeinderechte wie z.B. Weidenrecht auf einer Gemeindewiese
- Grunddienstbarkeiten
2.2 Abteilungen:
- 1. Abteilung: enthält die Eigentümer oder Erbbauberechtigten und die Grundlagen der Eintragung
- 2. Abteilung: enthält Lasten und Beschränkungen wie z.B. Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, sowie Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen
- 3. Abteilung: enthält Grundpfandrechte wie z.B. Grundschulden oder Hypotheken
Grundbücher sind für jeden zunächst zugänglich. Wer jedoch einen Grundbuchauszug beantragen möchte, muss sein rechtlich berechtigtes Interesse darlegen.
Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt Würzburg
Sie haben Ihren Kredit abbezahlt und möchten nun Ihre Grundschuld bzw. die Hypothek beim Grundbuchamt Würzburg löschen lassen? Dann benötigen Sie eine Löschungsbewilligung.
Aufgelistet sehen Sie einige wichtige Punkte, die Sie dabei beachten sollten.
Löschungsbewilligung von der Bank
Nach einer vollständigen Tilgung des Kredits lässt der Kreditgeber dem Kreditnehmer die Löschungsbewilligung normalerweise automatisch zukommen. Alternativ erhalten Sie die Löschungsbewilligung aber auch von Ihrer Bank.
Die Bewilligung bestätigt, dass das im Grundbuch eingetragene Sicherungsrecht gelöscht werden kann. Somit hat der Gläubiger, in den meisten Fällen handelt es sich um die Bank, keine Rechte mehr an dem Grundstück.
Löschungsbewilligung von einer Privatperson
Nicht in allen Fällen muss eine Löschungsbewilligung von einer Bank ausgestellt werden. Auch Privatpersonen haben die Erlaubnis eine solche Bewilligung zu unterzeichnen. Dies geschieht meist, wenn Sie einen privaten Kredit in Anspruch nehmen.
Dennoch muss die Löschungsbescheinigung notariell beglaubigt werden. Erst dann ist es Ihnen möglich die Löschung beim Grundbuchamt in Würzburg zu beantragen.
Muster Löschungsbewilligung
Falls Sie eine Löschungsbewilligung von der Bank benötigen, verfügen diese normalerweise über einen Vordruck.
Handelt es sich jedoch um einen von einer Privatperson ausgestellten Kredit, sollte Ihre Löschungsbewilligung diese wichtigen Punkte enthalten:
- Grundsicherungsrecht muss unter der Überschrift “Löschungsbewilligung” stehen
- Grundbuchblatt
- Nummer des Grundbucheintrags
- Flurstück
- Höhe der Grundschuld
- Zustimmung des Gläubigers über der Löschung der Grundschuld
- Unterschrift mit Ort und Datum, welche notariell beglaubigt sein muss
Fazit
Einen Grundbuchauszug im Würzburger Grundbuchamt zu beantragen ist also gar nicht so schwer. Besonders zu Zeiten von Corona sollten Sie lediglich darauf achten, dass Sie nicht einfach ins Amtsgericht gehen, sondern vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.
Falls der Weg zum Grundbuchamt für Sie gar nicht erst in Frage kommt und Sie bereit sind etwas mehr Geld für die Beantragung des Grundbuchs in die Hände zu nehmen, besuchen Sie einfach das EDV-Grundbuch des Bundeslandes Bayern und beantragen Sie Ihren Grundbuchauszug online.
Sie möchten dagegen eine Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt einreichen? Dann wenden Sie sich an ihren dafür zuständigen Kreditgeber oder die zuständige Privatperson.
Merken Sie sich: Bewilligung einer Privatperson muss notarielle beglaubigt werden, sodass der Weg zum Amtsgericht Würzburg Sinn macht.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag weiterhelfen und das Beantragen eines Grundbuchauszugs vereinfachen konnten.
Beachten Sie die Tipps aus diesem Ratgeber, kann nichts mehr schief gehen!