Hausgeldabrechnung

Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.

von | 11 Jan. 2022 | Unterlagen & Finanzen

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Hausgeldabrechnung?

Die sogenannte Hausgeldabrechnung betrifft die Eigentümer einer Wohnung in einer Wohneigentümergemeinschaft. Anders als die Mieter, die Miete und Nebenkosten zahlen, erwarten die Wohnungseigentümer noch weitere Kosten.

Darin inbegriffen sind bestimmte Kosten für die Verwaltung und die Instandhaltung

der Immobilie durch die Hausverwaltung. Hierfür zahlen die Eigentümer der Wohnungen einen bestimmten Beitrag in einen gemeinsamen Topf ein. Die genaue Höhe des individuellen Beitrages bestimmt ein Verteilungsschlüssel.

Ähnlich wie bei der Nebenkostenabrechnung für Mieter, erfolgt zum Jahresende eine Abrechnung des Hausgeldes an die Eigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung erstellt die Hausgeldabrechnung und listet die Kosten für das Gemeinschaftseigentum auf, die innerhalb des vergangenen Jahres anfielen. 

Die tatsächlich angefallenen Kosten stehen dem gegenüber, was durch die Eigentümer jeden Monat im Voraus einzahlten. Genau wie bei der Nebenkostenabrechnung ergibt sich daraus für jeden Eigentümer eine Nachzahlungsforderung oder ein Guthaben. Auf dieser Basis und gemäß § 28 Wohneigentümergesetz (WEG) erstellt die Hausverwaltung einen Jahreswirtschaftsplan. Daraus geht hervor, wer im Folgejahr wie viel Hausgeld zu zahlen hat. Die Gemeinschaft stimmt diesem Plan zu.

Welche Positionen umfasst das Hausgeld?

Das Hausgeld besteht aus mehreren Einzelpositionen. Einige finden sich in der Nebenkostenabrechnung der Mieter wieder. Falls Sie die Wohnung vermieten, besteht die Möglichkeit einige Hausgeldpositionen auf die Mieter umzulegen. Das betrifft nicht alle Positionen. Einige Kosten sind allein durch die Eigentümer zu tragen.

Die Hausgeldabrechnung beinhaltet folgende Kostenpunkte:

  • Wasser und Abwasser
  • Hausstrom
  • Müllabfuhr
  • Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlagen und Heizkosten
  • Versicherungen
  • Personal (Hausmeister, Reinigungskräfte)
  • Reinigungskosten
  • Gartenpflege
  • Fahrstuhlwartung (sofern vorhanden)
  • laufende Instandhaltung der Liegenschaft
  • Verwaltung
  • Instandhaltungsrücklagen

Die Immobilieneigentümer kommen für die Kosten der Instandhaltung auf. Diese umfassen alle Positionen, die für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Wohneigentums anfallen. Für diese Positionen zahlen die Mieter in der Regel einen Mietzins, mit dem sie die Instandhaltung finanziell mittragen.

Der Unterschied zur Nebenkostenabrechnung

Wie bereits beschrieben, haben Sie die Möglichkeit, einige Kosten auf die Mieter umzulegen. Diese bilden die sogenannten umlagefähigen Kosten, aus denen die Nebenkostenabrechnung der Mieter besteht. Diese Kosten sind in der Hausgeldabrechnung separat auszuweisen.

Die Nebenkostenabrechnung erstellt die Hausverwaltung einmal im Jahr und sie umfasst die Kosten für:

  • Wasser und Abwasser
  • Heizung
  • Müllabfuhr
  • Personal / Hausmeister
  • Reinigung und Gartenpflege
  • Aufzugwartung
  • anteilige Versicherungskosten

Hierbei gilt es einiges zu beachten. Als Eigentümer können Sie die Grundsteuer auf die Mieter umlegen, sofern Sie diese bereits im Mietvertrag gesondert ausweisen. Andernfalls bleiben die Kosten bei Ihnen als Eigentümer.

In keinem Fall umlagefähig sind die Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage. Diese tragen allein die Eigentümer im Rahmen der Hausgeldabrechnung.

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Hausgeldabrechnung für den Kauf oder Verkauf einer Wohnung

Wollen Sie als Eigentümer Ihre Wohnung verkaufen, stellt sich die Frage, was mit den Rücklagen aus den Hausgeldzahlungen passiert. In der Regel können Verkäufer diese nicht von der Eigentümergemeinschaft herausfordern. Vielmehr geht die Summe auf den neuen Eigentümer der Wohnung über. Als Verkäufer können Sie die eingezahlten Hausgelder lediglich über einen höheren Verkaufspreis kompensieren.

Wollen Sie eine Immobilie kaufen, informieren Sie sich im Vorhinein genau über die anfallenden Kosten. Lassen Sie sich dafür am besten die letzten drei Hausgeldabrechnungen sowie den aktuellen Wirtschaftsplan zeigen. Hieraus erkennen Sie wesentliche Punkte mit besonderer Bedeutung beim Immobilienkauf oder -verkauf. Wenn wir eine Wohnung kaufen, achten wir vor allem auf die folgenden Fragen:

  1. Wie sieht die Veränderung der Abrechnung in den letzten Jahren aus (gestiegen / gesunken)?
  2. Gibt es auffallend hohe Werte?
  3. Gibt es Auffälligkeiten oder Abweichungen bei den Standard Kosten wie Heizung oder Müllabfuhr?

Ich will kein Hausgeld mehr zahlen und meine Wohnung verkaufen

Wenn Sie kein Hausgeld mehr zahlen wollen, können Sie Ihre Wohnung verkaufen und sich nach einer neuen Immobilie umschauen. Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Immobilie zu verkaufen. Sie können:

  • direkt nach einem Käufer suchen,

Das wichtigste zum Verkauf bei uns:

  • Sie haben keine Kosten: Sie verkaufen direkt an uns und sparen die Maklerprovision.
  • Schnelle Abwicklung: Bereits 24 Stunden nach der Besichtigung bekommen Sie ein Angebot von uns.
  • Schnelle Auszahlung: Wir kaufen zum Angebotspreis uns zahlen zügig aus.
  • Geringer Aufwand: Anders als beim Verkauf über einen Makler sind hier keine unzähligen Besichtigungen notwendig.
  • Bequemer Verkauf: Wir kaufen auch Häuser mit Sanierungsstau der wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sodass für Sie keine zusätzliche Arbeit anfällt.
  • Diskrete Abwicklung: Verkaufen Sie Ihr Haus direkt und diskret an uns. Eine Inserierung im Internet ist nicht notwendig.

Hier können Sie sich einfach ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Wir rufen Sie dann an, wenn es für Sie am besten passt.

Die häufigsten Fehler in einer Hausgeldabrechnung

Wer einmal als Mieter war und eine Nebenkostenabrechnung verstehen wollte, der weiß, dass das sehr komplex ist. Sie waren vielleicht im ersten Moment ratlos, wie die einzelnen Kostenpunkte entstehen und ob alles korrekt ist. Ebenso komplex und unübersichtlich ist die Hausgeldabrechnung für unerfahrene Leser

Aufgabe der Hausverwaltung ist, die Abrechnung so transparent und übersichtlich wie möglich zu erstellen. Die Aufstellung sollte so sein, dass die Eigentümer sie auch ohne Expertenhilfe verstehen. Im Folgenden erfahren Sie von den häufigsten Fehlern, die bei einer Abrechnung anfallen.

  1. Die Hausgeldabrechnung erfolgt nicht.
    Für die Hausverwaltung besteht gemäß § 28 Absatz 3 WEG eine Pflicht zur Erstellung der Abrechnungen. Für die Eigentümer ist die Hausgeldabrechnung der einzige Weg, die Kosten im Blick zu behalten. Leider erfolgt die Erstellung der Abrechnung in einigen Fällen gar nicht.
  2. Die Hausgeldabrechnung erfolgt zu spät.
    In Situationen, in denen die Eigentümer die Wohnungen auch vermieten, ziehen zu späte Abrechnungen gravierende finanzielle Folgen nach sich. Die Hausgeldabrechnung ist Grundlage für die Nebenkostenabrechnung an die Mieter. Als Vermieter sind die Eigentümer an bestimmte mietrechtliche Fristen gebunden. Diese beinhalten die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Andernfalls bleiben Sie als Eigentümer auf den Kosten sitzen.
  3. Die Abrechnung ist unschlüssig.
    Wie oben beschrieben, ist die Hausgeldabrechnung oftmals sehr komplex. Werden Kostenpunkte vergessen, nicht aufgeführt oder Einnahmen falsch ausgewiesen sodass die Gesamtkosten keinen Sinn ergeben, ist die Abrechnung falsch.
  4. Der Verteilerschlüssel ist nicht oder falsch angegeben.
    Für jeden Eigentümer gibt es einen Verteilerschlüssel. Damit weiß er, welcher Beitrag zum Hausgeld jeden Monat anfällt. Diesen regelt die Teilungserklärung der Immobilie, die die Eigentumsverhältnisse klarstellt. Ein fehlerhafter Schlüssel führt zu einer unrechtmäßigen Belastung für die Eigentümer, vor allem bei den Heizkosten.
  5. Die Instandhaltungsrücklage ist nicht separat angegeben.
    Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die Instandhaltungsrücklage gesondert in der Hausgeldabrechnung auszuweisen. Die Zahlungen für die Rücklage gehen auf ein getrenntes Konto ein.
  6. Fehler in der Beschlussfassung der Abrechnung.
    War bei der Eigentümerversammlung weniger als die Hälfte der Eigentümer anwesend und lag Vertretungsvollmacht vor, ist die Abstimmung ungültig. Somit auch die Abrechnung.

Wenn Sie Fehler in der Abrechnung entdecken, empfiehlt es sich zunächst mit der Hausverwaltung zu sprechen. Durch sie ist eine erneute Versammlung möglich, die dann beschlussfähig ist. Erst danach und wenn die Hausverwaltung nicht zu Gesprächen bereit ist, sollten Sie den Rechtsweg bestreiten, um die Abrechnung anzufechten.

Fazit

Neben Mietern kommen auch auf die Eigentümer einer Wohnung weitere Kosten zu. Diese werden als Hausgeld bezeichnet und sind in der sogenannten Hausgeldabrechnung aufgelistet. Wir hoffen, dass Sie in unserem Artikel alle notwendigen Informationen zu diesem Thema finden.

Wollen Sie Ihre Wohnung verkaufen und kein Hausgeld mehr zahlen, vereinbaren Sie einfach und unkompliziert einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gern.

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