Lageplan

Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.

Inhaltsverzeichnis

Wer in Deutschland einen Bauantrag stellt, benötigt gemäß Bauordnung einen Lageplan. Alternativ heißt der Lageplan Amtlicher oder Katasteramtlicher Lageplan. Die Basis bildet ein aktueller Auszug aus der Katasterkarte oder der Liegenschaftskarte. 

Es handelt sich um einen dargestellten Teil des Katasters. Das Kataster ist ein flächendeckendes Verzeichnis aller Flurstücke eines Landes sowie deren Beschreibung. Mit Hilfe der Katasterkarte erstellt ein öffentlich bestellter Ingenieur für Vermessung den Amtlichen Lageplan. Dieser besteht grundsätzlich aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil.

Bestandteile eines Lageplans

Wie oben beschrieben besteht der Lageplan aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Der schriftliche Teil beinhaltet zunächst die Beschreibung des Grundstücks. Im Weiteren führt er den Bauherrn, die Nachbargrundstücke und etwaige Baulasten auf. Die Angaben zur geplanten Grundfläche, den Geschossflächen und der Baumasse stehen ebenfalls im schriftlichen Teil des Lageplans. 

Der zeichnerische Teil zeigt maßstabsgetreu und in der Draufsicht das geplante Gebäude und fügt dieses in die Umgebung ein. Daneben zeigt dieser Teil die Dachform, die Dachneigung und die Abstandsflächen. Der Lageplan zum Bauantrag ist mehrfarbig, mit einer beigefügten Legende, die allgemeine Planinhalte umfassend erläutert.

Um den Eingriff der Baumaßnahme zu bewerten, ist es erforderlich, die benachbarten Gebäude in den Lageplan aufzunehmen. Diese Aufnahme beinhaltet ebenfalls die darauf befindlichen Gebäude. Der Maßstab für den Amtlichen Lageplan beträgt in der Regel 1:1000 oder 1:1500.

Anforderungen an einen Lageplan

Um den Lageplan für einen Bauantrag einzureichen, ist es notwendig, dass Plan bestimmte Anforderungen erfüllt. Die Bestimmungen an den Bauantrag unterscheiden von Bundesland zu Bundesland, da die Bauverordnung Ländersache ist. Informieren Sie sich im Vorhinein über die jeweiligen Regelungen. 

Grundsätzlich gibt es bestimmte, verpflichtende Regelungen für alle Lagepläne. Die folgende Liste enthält die grundlegenden Anforderungen an einen Lageplan:

  • Die Baulasten aus dem Grundbuch- und dem Liegenschaftsamt.  
  • Die Adresse des Grundstücks.
  • Die Gemarkung sowie die Flur oder das Flurstück.

Neben den Pflichtangaben sind die Angaben zu Grundstücksgrenzen, die Gesamtfläche des Grundstücks aus dem Kataster wichtig. Die Bebauung der angrenzenden Grundstücke vervollständigt die Anforderungen an den Lageplan. Es gibt Bundesländer, die zwischen einem einfachen und einem amtlichen oder qualifizierten Lageplan unterscheiden. 

Ein einfacher Lageplan erfüllt die oben angegebenen Anforderungen. Der qualifizierte oder amtliche Lageplan enthält zusätzlich den Bebauungszustand der angrenzenden Grundstücke. Zu den weiteren Angaben gehören beispielsweise detaillierte grenzbauliche Grundstücksdaten. Der amtliche Lageplan enthält daneben die aktuelle Grenzlänge und Abstandsmaße.

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Wann ist ein amtlicher Lageplan sinnvoll?

Für die Erstellung eines amtlichen Lageplans gibt es verschiedene Gründe. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Gesichtspunkte vor, die einen amtlichen Lageplan rechtfertigen.

  1. Es liegt unzureichende Qualität des Katasters vor.Um das betreffende Grundstück intensiv und in vollem Umfang zu nutzen ist es notwendig, die Grundstücksgrenzen zentimetergenau festzulegen. Eine reine digitale Flurkarte genügt diesen Anforderungen in der Regel nicht. Diese basiert auf Koordinaten der Grenz- und Gebäudeeckpunkte mit einer graphischen Genauigkeit.
  2. Es existiert kein rechtsgültiges Grundstück im Baugebiet.Unabhängig der Tatsache, dass es noch keine Aufteilung der einzelnen Grundstücke gibt, erfolgt oftmals die Vermarktung eines ausgeschriebenen Baugebiets. Gleiches gilt für die Eintragung der einzelnen Grundstücke ins Grundbuch. In der Folge liegen keine rechtmäßigen Grundstücksgrenzen vor, da es für das Baugrundstück keine Abmessungen gibt. Für die Bebauung dieses Bereiches ist ein Amtlicher Lageplan zwingend erforderlich.
  3. Es existiert eine baurechtliche Erfordernis.Eigentümer einer Immobilie haben die Möglichkeit, ein in Planung befindliches Bauvorhaben von den geltenden Festlegungen des Bauplans zu befreien. In diesem Fall ist die Erstellung eines Amtlichen Lageplans erforderlich. Gleiches gilt, wenn das Bauvorhaben in einem sogenannten „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ liegt.

 

Woher bekomme ich einen Lageplan?

Für die Erstellung eines Lageplans gibt es mehrere Möglichkeiten. Grundlage bildet die Katasterkarte. Damit erstellt ein öffentlich bestellter Vermesser den amtlichen Lageplan. Alternativ erstellt diesen eine dem Vermesser gleichgestellte Behörde oder ein Fachmann für Vermessung.

Fazit

Wollen Sie einen Bauantrag stellen, benötigen Sie einen Lageplan. Abhängig von den Anforderungen der Bauverordnung, genügt ein einfacher oder ein Amtlicher Lageplan. Die Anforderungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern zum Teil stark voneinander. Informieren Sie sich im Vorhinein über die wesentlichen Inhalte. 

Wichtig ist, dass der Plan die grundlegenden Angaben zu den Grundstücksgrenzen und Gemarkungen enthält. Wir hoffen, dass Sie in unserem Artikel die notwendigen Antworten auf Ihre Fragen zum Lageplan finden konnten.

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