Um in Deutschland ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu verkaufen, benötigen Sie einen Notar. Erst mit der notariellen Beurkundung entfaltet der Kaufvertrag seine volle Rechtsgültigkeit. Das Thema „Notargebühren Hauskauf“ sollte dabei nicht unterschätzt werden und in jedem Fall Teil der Nebenkosten Kalkulation sein.
Sind Einsparungen an den Notargebühren möglich?
Als Käufer einer Immobilie stellt sich schnell die Frage, ob es nicht möglich ist, beim Thema „Notargebühren Hauskauf“ zu sparen. Dadurch könnte die finanzielle Belastung deutlich gesenkt werden.
Grundsätzlich ist die Antwort hierauf, NEIN. Für Notargebühren liegt eine offizielle Gebührenordnung vor, sodass es hier kein Einsparpotential gibt. An anderer Stelle kann jedoch bei den Gebühren gespart werden. Beispielsweise allein dadurch, dass es sich beim Kaufobjekt um ein unbebautes Grundstück und keines mit Immobilie handelt. Dadurch ist in der Regel der zu erwartende Kaufpreis niedriger, wodurch sich eine erste Kostenersparnis bei den Gebühren ergibt.
Wie hoch sind die Notargebühren Hauskauf?
Die Kosten für den Notar machen einen wesentlichen Teil der Nebenkosten aus. Dabei setzt sich der Kostenblock „Notargebühren Hauskauf“ in der Regel aus drei verschiedenen Dienstleistungen zusammen. Natürlich nur, sofern der Notar sie erbringt:
- Die Beratung durch den Notar.
- Die Fertigstellung des Kaufvertragsentwurfs.
- Die finale und rechtskräftige Beurkundung des Kaufvertrages.
Die konkrete Höhe der Notarkosten ist vom Kaufpreis der Immobilie abhängig. In der Regel betragen sie zwischen 1,5 – 2 Prozent des Kaufpreises. Grundlage der Gebühren ist, wie oben erwähnt, das Gerichts- und Notarkostengesetz. Daneben erbringt der Notar meist noch weitere Dienstleistungen, wie die Eintragung ins Grundbuch.
Nicht selten kommt es vor, dass der Notar den 5,5-fachen Gebührensatz berechnet (entspricht etwa 1,4 Prozent des Verkaufspreises). Das resultiert daraus, dass der Notar einen doppelten Satz für die Beurkundung des Kaufvertrages nimmt. Daneben verrechnet er die Betreuung und die Übergabe der Immobilie. Hinzu kommen die Gebühren für das Grundbuchamt.
Wir haben Ihnen in der nachfolgenden Tabelle exemplarisch die Kosten bei unterschiedlichen Verkaufspreisen aufgelistet. Die Notargebühren sinken degressiv mit der Zunahme des Kaufpreises, d.h. ein höherer Kaufpreis der Immobilie verursacht relativ weniger Notarkosten als ein niedrigerer.
Wert der Immobilie | Einfache Gebühr | 5,5-fache Gebühr | Umsatzsteuer | Gesamtkosten Notar |
50.000 € | 165,00 € | 907,50 € | 172,43 € | 1.079,93 € |
200.000 € | 435,00 € | 2.392,50 € | 454,58 € | 2.847,08 € |
400.000 € | 835,00 € | 4.592,50 € | 872,58 € | 5.465,08 € |
800.000 € | 1.415,00 € | 7.782,50 € | 1.478,68 € | 9.261,18 € |
1.000.000 € | 1.735,00 € | 9.542,50 € | 1.813,08 € | 11.355,58 € |
Die Gesamtkosten in der Tabelle basieren auf der 5,5-fachen Gebühr und der Umsatzsteuer. Bei einer einfachen Gebühr sind die Kosten natürlich möglichst niedrig.
Immobilienwert ermitteln
Anhand der obigen Tabelle sehen Sie, wie unterschiedlich die Notarkosten beim Hauskauf, je nach Immobilienwert ausfallen können. Daher ist es umso ratsamer sich bereits vorher über den Wert des Hauses zu informieren.
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Wann wird der Kostenblock „Notargebühren Hauskauf“ fällig?
Die Gebühren für den Notar werden in dem Moment fällig, wenn er die Fälligkeitsmitteilung verschickt. In diesem Bescheid teilt er dem Käufer mit, wann und wie der vereinbarte Kaufpreis zu zahlen ist. In der Regel geht die Aufforderung an den Immobilienkäufer, nach einer Auflassungsvormerkung des Notars im Grundbuch.
Werden die Gebühren für den Notar beim Hauskauf geteilt?
Normalerweise trägt der Käufer den Großteil der Notargebühren. Daher darf er in der Regel auch den Notar bestimmen. Die Verteilung der Kosten ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, weshalb hier durchaus ein Verhandlungsspielraum existiert.
Fazit
In diesem Artikel haben wir Ihnen die wesentlichen Punkte zum Thema „Notargebühren Hauskauf“ beschrieben. In jedem Fall sollten Sie mit diesen Nebenkosten beim Immobilienkauf rechnen. Da die Notargebühren auf einer gesetzlichen Grundlage basieren, sind dabei keine Einsparungen möglich. Das gilt allerdings nicht für die restlichen Nebenkosten.
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