Schenkungssteuer Freibetrag

Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.

von | 21 Sep. 2021 | Immobilie erben

Inhaltsverzeichnis

 

In aller Kürze

Wir haben für Sie bereits mehrere Beiträge zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie zu der Höhe dieser verfasst. Im aktuellen Artikel soll es konkret um den Schenkungssteuer Freibetrag gehen, wie hoch dieser ist und wie Sie ihn vorteilhaft für sich nutzen können.

Grundsätzlich sieht das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) eine unterschiedliche Besteuerung und unterschiedliche Freibeträge für Beschenkte vor.  Als Faustregel gilt, die Regelungen sind umso vorteilhafter, je enger der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten ist. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Übersicht über den Schenkungssteuer Freibetrag nach Steuerklassen aufgestellt:

Erwerber und Steuerklasse Freibetrag
Ehegatten / Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000,00 Euro
Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn Kinder verstorben) (Steuerklasse I) 400.000,00 Euro
Enkel (wenn Kinder noch leben) (Steuerklasse I) 200.000,00 Euro
Eltern, Großeltern, Geschwister, geschiedene Ehegatten, Neffen / Nichten, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern (Steuerklasse II)  20.000,00 Euro
Alle sonstigen Begünstigten (Steuerklasse III) 20.000,00 Euro

 

Schenkungssteuer Freibetrag

Welcher Schenkungssteuer Freibetrag ist möglich?

Analog den Regelungen zur Erbschaftssteuer sieht auch die Schenkungssteuer diverse Freibeträge vor. Das bedeutet, dass die erworbene Schenkung nicht versteuert werden muss, wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Dieser gilt dabei für jeweils zehn Jahre.

Folglich könnten Sie alle zehn Jahre ein Vermögen in Höhe des entsprechenden Schenkungssteuer Freibetrags erhalten, ohne dass Sie dafür Abgaben leisten müssen. Die genaue Höhe des Freibetrags ist, wie in der obigen Tabelle dargestellt, vom Verwandtschaftsgrad abhängig.

Weitere Freibeträge

Neben den regulären Freibeträgen, die für alle Vermögenswerte im Allgemeinen gelten, gibt es noch ein paar außergewöhnliche Schenkungssteuer Freibeträge. Diese treffen nur auf bestimmte Situationen und Pauschalen zu. Aber auch hier gilt jeweils der Zeitraum von zehn Jahren. 

Versorgungsfreibetrag

Bei dem Versorgungsfreibetrag handelt es sich um eine Regelung, die eigentlich nur im Rahmen der Erbschaftssteuer Anwendung findet. Jedoch sollte sie auch bei etwaigen Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt werden. 

Im Zuge des Versorgungsfreibetrags steht dem Ehepartner des Erblassers eine Summe in Höhe von 256.000,00 Euro für Rentenleistungen zu, auf die keine Abgaben oder Steuern gezahlt werden müssen. Das bedeutet, dass ein Erblasser, der noch zu Lebzeiten Schenkungen an den Ehepartner durchführt, die einen eventuellen Schenkungssteuer Freibetrag eventuell übersteigen können, den Versorgungsfreibetrag berücksichtigen sollte. Dadurch können weitere Steuern gespart werden.

Hausrat Freibetrag

Für den Fall, dass Eltern oder Ehepartner Ihnen einen Teil ihres Hausrats schenken, tritt der sogenannte Hausrats Freibetrag in Kraft. Dieser ist nur für die Steuerklasse I gültig und beläuft sich auf 41.000,00 Euro

Neben dem Hausrat gibt es auch einen ähnlichen Freibetrag für andere Wertgegenstände, wie beispielsweise ein Auto, in Höhe von 12.000,00 Euro. Dieser Schenkungssteuer Erlass gilt sowohl für Begünstigte der Steuerklasse I als auch der Steuerklasse II.

Pflegefreibetrag

Neben dem Versorgungsfreibetrag ist auch der Pflegefreibetrag überwiegend im Rahmen der Erbschaftssteuer relevant. Aber auch dieser sollte schon zu Lebzeiten berücksichtigt werden. Der Freibetrag gilt nur für die Steuerklassen II und III. Er kann dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie die verstorbene Person vor Ihrem Tod unentgeltlich gepflegt haben. 

Die Höhe dieses Schenkungssteuer Freibetrags ist dabei vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich er ist jedoch bis zu einer Höhe von 20.000,00 Euro möglich.

Kostenfreibetrag

Für den Fall, dass Sie im Rahmen einer Schenkung begünstigt werden, können Ihnen dabei entsprechende Kosten entstehen. Diese können an den Schenkungssteuer Freibetrag angerechnet werden, sodass ein höherer Betrag Ihrer erhaltenen Schenkung steuerfrei bleibt. Der so genannte Kostenfreibetrag kann bis zu einer Höhe von 10.300,00 Euro geltend gemacht werden.

Fazit

Vermögenswerte noch zu Lebzeiten an nahestehende Verwandte zu übertragen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen ist für viele ein attraktiver Gedanke. Dabei ist die Schenkung ein bewährtes Mittel. 

Jedoch gibt es auf Grund der damit verbundenen Schenkungssteuer einige Punkte zu beachten:

  • Der Schenkungssteuer Freibetrag richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft.
  • Die geltenden Freibeträge können im Gegensatz zur Erbschaftssteuer alle zehn Jahre ausgeschöpft werden.
  • Neben den allgemeingültigen Freibeträgen gibt es noch außergewöhnliche Freibeträge und Pauschalen, die in bestimmten Konstellationen angewandt werden können.

Auf diese Weise ist es möglich, den gesetzlichen Schenkungssteuer Freibetrag umfassend auszunutzen und unter gegebenen Umständen noch weiter auszudehnen. Dadurch können Sie Ihre Vermögenswerte steuerfrei an Ihre Verwandten verschenken.

Jetzt in 2 Minuten den Verkaufspreis Ihrer Immobilie ermitteln

Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom.

Wertschöpfung mit Sinn und Bestand

Wir glauben, in jedem Haus und in jeder Wohnung steckt eine Seele und verstecktes Potenzial, das sich lohnt, belebt zu werden.

Redaktionsteam

Unser Redaktionsteam besteht aus Experten, die seit vielen Jahren in der Immobilien-Branche tätig sind. Mit unserem Ratgeber möchten wir Ihre wichtigsten Fragen beantworten und Sie zu Immobilien in München, Augsburg und Umgebung beraten.

Ratgeber

Immobilie verkaufen

Immobilie bewerten

Immobilie erben

Maklerprovision

Zwangsversteigerung

Unterlagen & Finanzen

Städte - Ratgeber

München

Köln

Augsburg

Nürnberg

Würzburg

Starnberg

Regensburg

Ampfing

Pin It on Pinterest