Bei einem Hausverkauf können verschiedene Arten von Steuern anfallen. Die gängigste ist die Einkommenssteuer, die als Spekulationssteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf anfällt. Dabei gibt es eine Vielzahl an Faktoren zu beachten, die einen hohen Einfluss auf die Steuerhöhe ausüben. Wenn Sie bei beim Haus verkaufen Steuern sparen wollen, zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt.
In aller Kürze:
- Bei einem Hausverkauf fallen in der Regel Steuern an.
- Die gängigste Steuer ist die Einkommenssteuer, die in Form der Spekulationssteuer anfällt.
- Nach einer Frist von zehn Jahren ist der Verkauf steuerfrei. Unabhängig von einer Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie.
- Auch wenn Steuern anfallen, lassen sich diese durch verschiedene Möglichkeiten senken.
Welche Steuern gibt es beim Hausverkauf?
Wie bereits eingangs erwähnt, ist die zentrale Steuer beim Hausverkauf die Spekulationssteuer. Als Teil der Einkommenssteuer fällt sie auf den Gewinn aus dem Hausverkauf an. Die Bemessung unterliegt verschiedenen Regelungen und Ausnahme, sodass nicht immer beim Haus verkaufen Steuern anfallen.
Grundsätzlich bestimmen zwei zentrale Tatsachen die Höhe der Spekulationssteuer. Beträgt der Zeitraum zwischen dem Erwerb und dem Verkauf der Immobilie mehr als zehn Jahre, ist der Hausverkauf steuerfrei. Der zweite wichtige Punkt ist die Nutzungsweise der Immobilie.
Die genaue Steuerlast richtet sich, wie bereits beschrieben, nach dem Gewinn aus dem Hausverkauf und der individuellen Steuerklasse des Verkäufers. Nachfolgend haben wir Ihnen ein kurzes Beispiel dargestellt:
Kaufpreis der Immobilie: 100.000,00 €
Verkaufspreis der Immobilie: 120.000,00 €
Persönlicher Steuersatz des Verkäufers: 40 %
Spekulationssteuer: 120.000,00 € – 100.000,00 € = 20.000,00 € x 40 % = 8.000,00 €
Neben der Spekulationssteuer spielen beim Haus verkaufen Steuern nur eine nebensächliche Rolle. Grundsätzlich sind daneben die Grunderwerbssteuer und die Umsatzsteuer von Belang. Diese fallen nur bei einem gewerblichen Grundstückshandel an und sind daher für viele Hausverkäufer irrelevant.
Wie viel ist meine Immobilie wert?
Egal, ob Spekulationssteuer, Umsatz- oder Grunderwerbssteuer, die zentrale Berechnungsgrundlage ist der Verkaufserlös. Anders gesagt, der Preis, den Sie mit dem Verkauf Ihrer Immobilie erzielen oder auch der Immobilienwert.
Ob Sie, wenn Sie Ihr Haus verkaufen Steuern zahlen müssen und wie hoch diese sind, hängt zuerst vom Immobilienwert ab. Nutzen Sie dafür unseren kostenfreien Immobilienwert – Rechner. Dieser Prozess ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen und für Sie vollkommen kostenfrei.
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Der Wert Ihrer Immobilie ist von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Auf der einen Seite sind die konkreten Marktbedingungen entscheidend. Andererseits gibt es Kriterien, die die Immobilie selbst betreffen. Gern geben wir Ihnen eine Einschätzung über den Wert Ihrer Immobilie. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Reihe von Angaben:
- Was wollen Sie verkaufen? Ein Haus oder eine Wohnung?
- Wenn es eine Wohnung ist, um welche Art handelt es sich (Erdgeschoss, Maisonett, Penthouse)? Bei einem Haus, was ist es für eine Art von Haus (Reihenhaus, Doppelhaushälfte)?
- Baujahr, Zimmeranzahl, Wohnfläche, Heizart?
- Ausstattung, Fenster, Boden, Badezimmer, Aufzug, Keller?
- Ist ein KFZ Stellplatz vorhanden?
- Ist die Immobilie vermietet?
- Die Adresse der Immobilie
Anschließend bewertet unser Rechner Ihre Immobilie schnell und kostenfrei. Hierfür greifen wir auf eine der größten Datenbanken für Immobilien Deutschlands zurück.
Kann ich beim Haus verkaufen Steuern sparen?
Grundsätzlich ist die Antwort auf diese Frage: Ja. Abhängig von den drei erklärten Steuern lassen sich einige Einsparungen verwirklichen. In den meisten Fällen sind die Themen Grunderwerbs- und Umsatzsteuer bei einem Hausverkauf für den Verkäufer eher nebensächlich.
Um die Spekulationssteuer zu umgehen, warten Sie einfach die zehnjährige Spekulationsfrist ab. Dann sind auch die fremdgenutzten Immobilien steuerfrei. Alternativ können Sie das zu verkaufende Haus innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Verkauf selbst bewohnen. Dann ist ein Verkauf vor Ablauf der Frist möglich. Es ist nicht erforderlich, dass die 36 Monate vollständig sind, eine durchgehende Nutzung von einem Jahr und zwei Tagen reicht aus.
Bei geerbten Immobilien sieht die Sache besser aus. Wenn Sie ein Haus erben, übernehmen Sie die Spekulationsfrist vom Erblasser. Ist die zehnjährige Frist bereits abgelaufen, fallen beim Hausverkauf keinerlei Steuern an. Maximal eine anfallende Erbschaftssteuer ist zu berücksichtigen.
Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können:
- Selbst nach einem Käufer suchen.
- Einen Immobilienmakler beauftragen.
- Ihre Immobilie direkt an uns verkaufen.
Das wichtigste zum Verkauf bei uns:
- Sie haben keine Kosten: Sie verkaufen direkt an uns und sparen die Maklerprovision.
- Schnelle Abwicklung: 24 Stunden nach der Besichtigung bekommen Sie ein Angebot von uns.
- Schnelle Auszahlung: Wir kaufen zum Angebotspreis uns zahlen zügig aus.
- Geringer Aufwand: Anders als beim Verkauf über einen Makler sind hier keine unzähligen Besichtigungen notwendig.
- Bequemer Verkauf: Wir kaufen auch Häuser mit Sanierungsstau oder wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sodass für Sie keine zusätzliche Arbeit anfällt.
- Diskrete Abwicklung: Ihr Haus kann direkt und diskret an uns verkauf werden und muss nicht im Internet inseriert werden.
Hier können Sie sich direkt ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Wir rufen Sie an, wenn es für Sie am besten passt.
Fazit
Grundsätzlich sind beim Hausverkauf Steuern fällig. Die Hauptlast kommt von der Spekulations- oder Einkommenssteuer. Wenn Sie jedoch die richtigen Konstellationen beachten, können Sie, wenn Sie Ihr Haus verkaufen Steuern sparen. So nutzen Sie den kompletten Gewinn aus dem Hausverkauf.
In unserem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Steuern beim Hausverkauf auf Sie zukommen und wie Sie diese sparen können. Wenn Sie über den Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken, nehmen Sie gern Kontakt zu einem unserer Experten auf. Wir beraten Sie gern.