Der Energieausweis legt die Energieeffizienz eines Hauses offen und muss beim Hausverkauf oder bei Vermietung vorgelegt werden.
Der Energieausweis hilft Interessenten dabei, spätere Kosten besser einzuschätzen. Bei Energiewerten im grünen Bereich können Sie mit Ihrer Immobilie einen guten Eindruck machen und es kommt möglicherweise schneller zu einem Abschluss.
In diesem Artikel führen wir genau auf, welche Berufsgruppen einen Energieausweis ausstellen dürfen. Außerdem beraten wir Sie dazu, welcher Energieausweis bei einem Hausverkauf am meisten Sinn macht und beantworten weitere wichtige Fragen zu dem Thema.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2014 ist der Energieausweis sowohl beim Hausverkauf als auch bei Vermietung Pflicht
- Der Energieausweis gibt an, wie hoch der zu erwartende Energieverbrauch und damit die Kosten für eine Immobilie sind
- Einen Energieausweis können Sie sich von Fachleuten wie Gebäudeenergieberater, Architekten oder Schornsteinfegern ausstellen lassen
Woher bekomme ich einen Energieausweis für das Haus?
Den Verbrauchsausweis („kleiner“ Energieausweis) bekommen Sie bei Ihrem Energieversorger. Der Bedarfsausweis darf nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden und bedarf einer persönlichen Besichtigung.
Zu den Fachleuten zählen zum Beispiel:
- Gebäudeenergieberater
- Architekten
- Innenarchitekten
- Bauingenieure
- Bauchtechniker
- Physiker
- Bauphysiker
- Schornsteinfeger
- Anlagentechniker
Wichtig: Der Aussteller des Energieausweises benötigt zusätzlich:
- Eine abgeschlossene Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen (nach Energieeinsparverordnung)
- Oder: einen Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen
- Oder: zwei Jahre Berufserfahrung in Anlagetechnik oder Bau
- Oder: eine öffentliche Beschäftigung als Sachverständiger im Bereich energiesparendes Bauen, Bau oder Anlagentechnik im Hochbau.
Welchen Energieausweis ist beim Hausverkauf am besten?
Es gibt zwei Arten Energieausweise: Den Verbrauchsausweis (auch „kleiner“ Energieausweis genannt) und den Bedarfsausweis (auch „großer“ Energieausweise genannt).
Der Bedarfsausweis ist etwas genauer, aber auch aufwendiger und teurer als der Verbrauchsausweis. In den meisten Fällen reicht der Verbrauchsausweis jedoch aus.
Ausnahmen bilden nur energetisch undatierte Immobilien mit maximal vier Wohnungen, wenn der Bauantrag vor den 1. November 1977 datiert ist. In diesem Fall ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Bei Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Gewerbeimmobilien) reicht dagegen immer ein Verbrauchsausweis.
Verbrauchsausweis – der „kleine“ Energieausweis
Der Verbrauchsausweis gibt an, wie viel Energie in den vergangenen drei Jahren in einer Immobilie verbraucht wurde. Die Angaben hängen also stark vom konkreten Verhalten der Bewohner ab. War die Immobilie in dieser Zeit (teilweise) unbewohnt, ist der Energieverbrauch laut Energieausweis natürlich deutlich niedriger, als er im bewohnten Zustand wäre und ist damit nicht mehr besonders repräsentativ.
Die Kosten belaufen sich meist auf 50 bis 100 Euro für ein Einfamilienhaus.
Bedarfsausweis – der „große“ Energieausweis
Der Bedarfsausweis ist deutlich umfassender, aber auch aufwendiger und teurer als der Verbrauchsausweis. Grund dafür ist, dass ein Fachmann das Haus persönlich besichtigen muss.
Für den Bedarfsausweis wird die Bausubstanz (Wände, Dach, Fenster usw.) und das Heizsystem analysiert. Der daraus errechnete Verbrauchswert ist unabhängig vom Verhalten der Wohnen und damit repräsentativer.
Die Kosten belaufen sich meist auf 300 bis 500 Euro für ein Einfamilienhaus.
Das heißt zusammengefasst: Da der Verbrauchsausweis weniger Aufwand und Kosten verursacht, entscheiden sich die meisten Hausverkäufer für diesen.
Checkliste: Welche Unterlagen werden benötigt?
Möchten Sie einen Verbrauchsausweis beantragen, benötigen Sie dafür folgende Unterlagen:
- Die Energieabrechnungen für Warmwasser und Heizung der letzten drei Jahre
- Vollständige Daten über den Stromverbrauch für alle Nutzungseinheiten der letzten drei Jahre
Möchten Sie einen Bedarfsausweis beantragen, benötigen Sie dafür folgende Unterlagen:
- Baujahr der Immobilie
- Anschrift der Immobilie
- Grundrisspläne, Ansichten und detaillierte Schnitte
- Bei Sanierungen: genaue Angaben zu Umfang und Jahr
- Nutzweise des Gebäudes
- Qualität der Bausubstanz (Wände, Dach, Fenster usw.)
- Informationen über den Energieträger und der Heizflächen; detaillierte Infos zur Heizungsanlage und der Technik
- Art und Anzahl der Beleuchtung
- Informationen über Lüftung und Klimaanlagen
Was ist ein Energieausweis genau?
Bei einem Energieausweis bzw. Energiepass handelt es sich um ein Dokument, welches den energetischen Zustand des Hauses darlegt.
Es ermöglicht Kauf- oder Mietinteressenten einer Immobilie, den Energieverbrauch und damit entstehende Kosten einzuschätzen und die Immobilie mit anderen Objekten energetisch zu vergleichen.
Der Energieausweis macht es einem recht einfach, direkt die Energieeffizienz eines Hauses einzuschätzen. Auf dem Energieausweis befindet sich ein Diagramm, in welchen die Werte gleich interpretiert präsentiert werden (siehe Bild oben).
Liegt der Energieverbrauch eines Hauses im grünen Bereich, ist es besonders energieeffizient. Dies ist häufig bei Neubauten der Fall. Liegt der Energieverbrauch dagegen im roten Bereich, ist die Energieeffizienz ausbaufähig. Gemessen werden hier Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.
Einen kostenlosen Musterenergieausweis zum Downloaden, finden Sie zum Beispiel hier.
Für welche Immobilien brauche ich einen Energieausweis?
- Häuser: Egal ob es sich um ein Wohnhaus, ein Büro oder eine andere gewerbliche Immobilie handelt: Sowohl beim Hausverkauf als auch bei der Vermietung benötigen Sie immer einen Energieausweis.
- Eigentumswohnung: Besitzen Sie eine Eigentumswohnung und möchten diese verkaufen oder vermieten, können Sie den Energieausweis bei der Hausverwaltung anfragen. In diesem Fall hat nicht jede Wohnung ihren eigenen Energieausweis, stattdessen gibt es einen fürs ganze Haus – auch wenn der Energieverbrauch der unterschiedlich gelegenen Wohnungen sehr verschieden sein kann.
- Gewerbliche Immobilien: Auch bei einer gewerblichen Immobilie oder anderen Nichtwohngebäuden benötigen Sie einen Energieausweis. Hier reicht jedoch immer ein Verbrauchsausweis (kleiner Energieausweis).
Für welche Immobilien brauche ich keinen Energieausweis?
Keinen Energieausweis benötigen Sie dagegen, wenn die Nutzfläche Ihrer Immobilie unter 50 qm entspricht oder Ihr Haus unter Denkmalschutz steht oder wenn sicher feststeht, dass Sie oder der Käufer das Haus abreißen werden.
Zu welchem Zeitpunkt brauche ich den Energieausweis?
Spätestens bei der Besichtigung muss den potenziellen Käufern bzw. Mietern der Energieausweis vorlegen. Direkt nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages muss der Energieausweis übergeben werden.
Doch bereits wenn Sie Ihre Immobilie als Inserat einstellen, müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Baujahr der Immobilie
- Energieträger der Heizung
- Energieausweistyp (Verbraucherausweis bzw. Bedarfsausweis)
- Energieverbrauch in kWh
- Energieeffiziensklasse
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Kosten eines Energieausweises variieren stark, je nach dem, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis benötigen.
Ein Verbrauchsausweis (auch „kleiner“ Energieausweis genannt) kosten bei einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus und einem Nichtwohngebäude in etwa 50 bis 100 Euro. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen oder mehr, kostet der Verbrauchsausweis in etwa 250 Euro.
Da der Bedarfsausweis (auch „großer“ Energieausweis genannt) um einiges genauer ist und dafür ein Fachmann die Immobilie vor Ort besichtigen muss, ist die Ausstellung deutlich teurer. Bei einem Einfamilienhaus und einem Zweifamilienhaus müssen sie mit rund 300 bis 500 Euro rechnen. Bei einem Mehrfamilienhaus sind es in etwa 300 Euro plus bis zu 50 Euro pro Wohnung. Bedarfsausweise werden bei Nichtwohngebäuden nach der vorhandenen Nutzfläche berechnet und kann auch mal bis zu 1000 Euro kosten.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist nach Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Anschließend muss ein neuer beantragt werden.
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?
Möchten Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten, sind Sie dazu verpflichtet, dem Interessenten einen gültigen Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und bei Vertragsabschluss auszuhändigen.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, wobei die praktische Summe meist niedriger ist.
Hinzu kommt die Gefahr, vom Käufer bzw. Mieter der Immobilie auf Schadensersatz verklagt zu werden. Hätte dieser beispielsweise einen korrekten bzw. vollständigen Energieausweis gesehen, hätte er möglicherweise vom Vertragsabschluss abgesehen.
Übrigens: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung über Wirkaufenjedewohnung verkaufen, kümmern wir uns um den Energieausweis und alle weiteren Unterlagen.
Das Wichtigste zum Verkauf bei uns:
- Sie haben keine Kosten: Da es keinen Makler gibt und Sie direkt mit uns als Käufer in Kontakt stehen, entfällt die Maklercourtage.
- Schnelle Abwicklung: Wir machen Ihnen bereits 24 Stunden nach der Besichtigung ein Kaufangebot.
- Schnelle Auszahlung: Wir kaufen zum Angebotspreis und zahlen zügig aus.
- Geringer Aufwand: Im Gegensatz zu einem Verkauf über einen Makler, sind hier keine unzähligen Besichtigungen nötig.
- Bequemer Verkauf: Wir kaufen auch Immobilien mit Sanierungsstau oder wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sodass für Sie keine Arbeit anfällt.
- Diskrete Abwicklung: Ihre Immobilie muss nicht im Internet präsentiert werden, sondern kann direkt und diskret an uns verkauft werden.
Fazit
Brauchen Sie für einen Hausverkauf oder -vermietung einen Energieausweis, ist die Beantragung recht simpel. Den kleineren Verbrauchsausweis bekommen Sie als Hauseigentümer beim Energieversorger bzw. bei der Hausverwaltung, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt.
In manchen Fällen wird der umfassendere Bedarfsausweis benötigt. Dafür ist eine Besichtigung eines zertifizierten Fachmanns notwendig.
In diesem Artikel haben wir genau erklärt, wann welcher Energieausweis benötigt wird, wann Sie die freie Wahl zwischen beiden Varianten haben und an welcher Stelle Sie diesen am besten bekommen. Jetzt sollte nichts mehr schief gehen!