Zweifellos übernehmen Makler bei dem Kauf und Verkauf von Immobilien eine wichtige Rolle. Durch Sie kann der jeweilige Käufer bzw. Verkäufer eine Menge Zeit und Arbeit einsparen. Jedoch ist die Beauftragung eines Maklers immer mit entsprechenden Kosten verbunden. Hier stellt sich schnell die Frage, wer für die damit verbundenen Maklerkosten aufkommen muss.
Grundsätzlich gilt für Gebühren, die ein Makler im Zuge der Vermietung von Wohnraum erhebt, seit 2015 das sogenannte „Bestellerprinzip“. Darin ist geregelt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, für die Maklerkosten aufkommen muss. Das heißt, dass ein Mieter, der nur auf das Angebot eines Maklers reagiert, nichts mit dessen Einkommen zu tun hat und somit nicht die veranschlagte Maklercourtage übernehmen muss. Auch darf der Vermieter die Maklerkosten nicht im Nachhinein auf den Mietzins oder anders auf den Mieter umlegen.
Die Provision des Maklers ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung von Miet- oder Kaufvertrag zu bezahlen.
In aller Kürze:
- Die Zahlung einer Maklerprovision ist erfolgsabhängig und nur bei wirksamen Kauf- oder Mietvertrag fällig.
- Wenn es sich um eine Immobilie zur Vermietung handelt, tritt das Bestellerprinzip in Kraft. Es zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat.
- Für Mieter existiert eine gesetzliche Obergrenze für die Maklerprovision, beim Immobilienkauf nicht.
Wann darf der Makler eine Provision verlangen?
Entsprechend § 652 BGB darf der Makler eine Provision bei Abschluss eines rechtswirksamen Maklervertrages, bei Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages und bei erbrachter Maklertätigkeit verlangen. Kommt der Makler diesen Leistungen nicht entsprechend nach, hat der Kunde das Recht, die zu viel gezahlte Provision zurückzuverlangen.
Wie hoch sind Maklerkosten bei Mietverhältnissen?
Für die Höhe der Maklerprovision, die ein Makler von einem Mieter verlangen darf, sofern dieser ihn beauftragt hat, existiert eine gesetzliche Obergrenze. Diese wird durch das Wohnraumvermittlungsgesetz festgelegt und beläuft sich auf maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Wurde der Makler jedoch vom Vermieter beauftragt, bleibt der künftige Mieter unbelastet.
Wie hoch sind die Maklerkosten bei Immobilienkauf und -verkauf?
Für den Kauf und Verkauf von Immobilien sowie die Vermietung von gewerblichen Immobilien, gilt das oben beschriebene Bestellerprinzip nicht. Hierzu gibt es in der Regel eine individuelle Absprache zwischen Auftraggeber und Makler, was die Höhe der Maklerkosten anbelangt. Aber auch die Frage, in welchen Teilen Käufer und Verkäufer die veranschlagte Courtage zahlen. Diese richtet sich in der Regel nach dem Immobilienmarkt und liegt meist zwischen drei und fünf Prozent des Verkaufspreises plus Mehrwertsteuer.
Jedoch gilt es bei nicht gewerblichen Immobilien einige weitere Regelungen zu beachten. Wurde der Maklervertrag nach dem 23.12.2020 geschlossen und geht es um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, so sind weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Maklerprovision aus dem Gesetz über Maklerverträge zu prüfen.
Für den Fall, dass der Makler bei solchen Verträgen für Verkäufer und Käufer tätig ist, darf er nicht vereinbaren, dass die Provision nur von einer Seite getragen wird. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Maklerprovision fair zwischen beiden Seiten aufgeteilt wird.
Grundlegende Voraussetzungen für den Anspruch eines Immobilienmaklers auf § 652 BGB sind jedoch folgende:
- Der Makler hat nachweislich eine Maklertätigkeit erbracht.
- Ein wirksamer Maklervertrag wurde geschlossen.
- Es wurde ein Kaufvertrag bzw. Mietvertrag geschlossen.
Lassen sich die Maklerkosten vermeiden?
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten und die Maklerprovision umgehen wollen, können Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung auch direkt an uns verkaufen.
Das wichtigste zum Verkauf bei uns:
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- Geringer Aufwand: Anders als beim Verkauf über einen Makler sind hier keine unzähligen Besichtigungen notwendig.
- Bequemer Verkauf: Wir kaufen auch Häuser mit Sanierungsstau der wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sodass für Sie keine zusätzliche Arbeit anfällt.
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Hier können Sie sich einfach ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Wir rufen Sie dann an, wenn es für Sie am besten passt.
Kann der Anspruch auf Maklerkosten auch unwirksam sein?
Ja, der Anspruch auf Maklerprovision ist unter verschiedenen Voraussetzungen ungültig:
- Es wurde kein wirksamer Maklervertrag abgeschlossen.
- Der Maklervertrag ist im Nachhinein unwirksam.
- Der Makler ist seiner Pflicht zur Erbringung einer Maklertätigkeit nicht nachgekommen.
- Ein wurde kein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen.
- Der Vertragsschluss wurde nicht durch die Maklertätigkeit erzielt.
Auch für den Fall, dass der Makler es versäumt hat, den Verbraucher auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen, gilt der Vertrag mit dem Makler als nichtig und nicht zustande gekommen. Die Maklerkosten sind folglich zurück zu erstatten.
Die Maklerkosten sind verhandelbar
Grundsätzlich ist eine Verhandlung über die Höhe der Provision bzw. der Maklerkosten, zumindest bis zur Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages, durchaus möglich. Das bedeutet, dass die Vertragspartner mit dem Makler durchaus über die Höhe der Provision sowie einen anderen Verteilungsschlüssel verhandeln können.
Alternativ können Sie sich auch die Maklerkosten komplett sparen und Ihre Immobilie über WirkaufenjedeWohnung.de verkaufen. Vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch mit uns und wir rufen Sie dann an, wenn es für Sie am besten passt.
Der Maklervertrag bedarf der Textform
Damit ein Maklervertrag wirksam ist, bedarf es in den meisten Fällen der Textform. Das heißt ein mündlicher oder am Telefon geschlossener Vertrag ist nicht ausreichend, gemäß § 126 BGB.
Fazit
Für Vermietungen regelt das Bestellerprinzip, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch bestellt hat. Für den Verkauf von Immobilien ist die Regelung etwas komplizierter, hier sind verschiedene Konstellationen denkbar.
Grundsätzlich ist es aber auch möglich, die Maklerkosten komplett zu umgehen, indem Sie Ihre Immobilie direkt und unkompliziert an WirkaufenjedeWohnung.de verkaufen. Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht und vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies Beratungsgespräch. Wir rufen Sie zu dem Zeitpunkt an, der für Sie passt.