Maklerprovison: Wer zahlt den Makler?

Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.

von | 30 Aug. 2020 | Maklerprovision

Inhaltsverzeichnis

Egal ob Sie eine Immobilie mieten, vermieten, kaufen oder verkaufen möchten – wenn ein Makler involviert ist, stellt sich zunächst eine Frage: Wer zahlt den Makler?

In diesem Ratgeber beantworten wir alle Fragen zur Immobilienvermittlung über einen Makler: Wer zahlt die Courtage? Wie hoch ist die Maklerprovision in den verschiedenen Bundesländern? Gibt es auch eine Möglichkeit, diese Kosten zu umgehen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maklerprovision ist normalerweise erfolgsabhängig und wird nur bei erfolgreichem Kauf- oder Mietvertrag in Kraft.
  • Die Maklerprovision konnte bisher frei zwischen Käufer und Verkäufer verteilt werden. Ab dem 23. Dezember 2020 tritt eine Neuregelung zur Maklerprovision in Kraft. Wie Sie davon sowohl als Käufer, als auch als Verkäufer betroffen sind und wie der aktuelle Stand bei Vermietungen ist, erfahren Sie in unserem anderen Beitrag: Maklerprovision Bayern: Neuerungen 2020 >
  • Handelt es sich um eine Immobilie zur Vermietung, greift das Bestellerprinzip, es zahlt also derjenige, der den Makler beauftragt (meist der Vermieter).
  • Die Maklerprovision beträgt bei Vermietung oft zwischen zwei und drei Nettokaltmieten. Bei einem Verkauf entspricht sie in Deutschland meist zwischen drei und sieben Prozent. In Bayern sind es beispielsweise 3,56 Prozent.

 

So funktioniert die Maklerprovision 2021

Wer zahlt den Makler?

Bei Immobilien zur Miete

Sie sind Mieter oder Vermieter einer Immobilie? Seit 2015 gilt hier das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt, also „bestellt“ hat. In den meisten Fällen ist das der Vermieter.

Übrigens: Es ist verboten, als Vermieter zu versuchen, sich die Maklerprovision auf anderem Wege wieder vom Mieter reinzuholen, beispielsweise durch den überteuerten Verkauf einer Einbauküche oder Möbeln. Die Ablösesumme darf nicht mehr als 50 Prozent des ursprünglichen Wertes des Gegenstandes liegen.

Bei Immobilien zum Verkauf

Geht es um eine Wohnung oder ein Haus, das zum Verkauf steht, kann der Auftraggeber (Käufer oder Verkäufer) mit dem Makler eine individuelle Lösung vereinbaren. Bisher bedeutete dies oft eine klare Innen- oder Außenprovision. 

Eine Innenprovision bedeutet, dass der Makler komplett vom Verkäufer bezahlt wird. Wird dagegen eine Außenprovision besprochen, wird der Käufer zur Kasse gebeten. Alternativ können die Kosten auch zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.

Allerdings gilt dies nicht mehr lange. Ab dem 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz zur Regelung der Maklerprovision in Kraft.

Bald gibt es diese drei Varianten, welche die Maklerprovision regeln:

  1. Provision wird von Verkäufer und Käufer je zur Hälfte getragen: Nach § 656 BGB ist eine sogenannte Doppelprovision möglich. Das heißt nicht, dass der Immobilienmakler doppelt so viel Provision bekommt, sondern, dass er gemeinsam mit dem Verkäufer und Käufer einen Vertrag abschließt, wonach beide eine Provision in gleicher Höhe an den Makler zahlen. Summiert ergibt sich für den Makler dann seine übliche Provision. Diese Variante wird ab Ende des Jahres der Regelfall sein.
  2. Verkäufer zahlt die ganze Provision und holt sich die Hälfte beim Käufer wieder: Nach § 656d BGB ist es auch möglich, dass der Verkäufer zunächst die gesamte Provision an den Makler zahlt und sich später, nach erfolgreichem Abschluss einen Teil des Geldes vom Käufer zurück. Der Verkäufer kann maximal 50 Prozent der Provision an den Käufer übertragen. Es ist nicht zugelassen, dass der Käufer mehr als die Hälfte trägt, der Verkäufer könnte jedoch auch einen größeren Anteil der Maklercourtage zahlen.
  3. Eine Partei zahlt die ganze Maklerprovision: Ja, es ist auch möglich, dass eine der beiden Parteien, sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer, die Maklerprovision in voller Höhe tragen. Entweder vereinbart der Verkäufer mit dem Makler einfach eine Innenprovision, das bedeutet, er zahlt den Gesamtbetrag alleine oder der Käufer erteilt unabhängig einen provisionspflichtigen Suchauftrag bei einem Makler und übernimmt dann die Außenprovision. 

Lässt sich die Maklerprovision vermeiden?

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen und die Maklerprovision umgehen? Dann können Sie, statt an eine Privatperson, auch ganz unkompliziert und kostenlos an Wirkuafenjedewohnung.de verkaufen.

Das Wichtigste zum Verkauf bei uns:

  • Sie haben keine Kosten: Da es keinen Makler gibt und Sie direkt mit uns als Käufer in Kontakt stehen, entfällt die Maklercourtage.
  • Schnelle Abwicklung: Sie bekommen bereits 24 Stunden nach der Besichtigung ein Kaufangebot von uns.
  • Schnelle Auszahlung: Wir kaufen zum Angebotspreis und zahlen zügig aus.
  • Geringer Aufwand: Im Gegensatz zu einem Verkauf über einen Makler, sind hier keine unzähligen Besichtigungen nötig.
  • Bequemer Verkauf: Wir kaufen auch Häuser mit Sanierungsstau oder wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sodass für Sie keine Arbeit anfällt.
  • Diskrete Abwicklung: Ihr Haus muss nicht im Internet präsentiert werden, sondern kann direkt und diskret an uns verkauft werden.
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Wie hoch ist die Maklerprovision?

Bei Immobilien zur Miete

Da bei Vermietungen das Bestellerprinzip greift, muss ein Mieter nur dann den Makler bezahlen, wenn er ihn auch beauftragt hat. In diesem Fall gibt es eine gesetzliche Obergrenze von maximal zwei Monatskaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Wurde der Makler vom Vermieter beauftragt, gibt es keine gesetzliche Regelung zur Provisionshöhe. Hier können Vermieter und Makler frei über die Summe verhandeln, die der Vermieter später zahlt.

Bei Immobilien zum Verkauf

Es gibt keinen Wert, der gesetzlich festgehalten ist, doch die Provision des Maklers orientiert sich am aktuellen Immobilienmarkt. Je nach Region sind das zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises. In Bayern sind es beispielsweise 3,56 Prozent.

Wie setzt sich die Maklerprovision zusammen?

Bei Vermietung entspricht die Maklerprovision meinst zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.

Beispiel: Die zu vermieten Wohnung kostet monatlich 680 Euro. Die Mehrwertsteuer beträgt aktuell 19 Prozent. Es wird also wie folgt gerechnet: (680 x 2) x 1,9 = 2.584. Die Maklerprovision betrüge in diesem Fall also 2.584 Euro.

Beim Verkauf einer Immobilie errechnet sich die Maklerprovision hingegen aus einem vereinbarten Prozentsatz des Verkaufspreises (meist zwischen drei uns sieben Prozent). 

Beispiel: Die zu verkaufende Wohnung kostet 620.000 Euro. Die Maklerprovision entspricht 3,56 Prozent. Es wird also wie folgt gerechnet: 620.000 x 0,0356 = 22.072. Die Maklerprovision betrüge also 22.072 Euro.

Lässt sich die Maklerprovision verhandeln?

Ja! Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, können Sie den zu zahlenden Prozentsatz mit dem Makler vereinbaren. Sie sollten jedoch wissen, dass dieser sich meist schon am regionalen Immobilienmarkt orientiert und der Makler sich eventuell nicht weiter herunterhandeln lässt.

Alternativ können sie Ihre Immobilie auch über Wirkaufenjedewohnung.de verkaufen und sich die Maklerprovision komplett sparen. Vereinbaren Sie einfach ein Telefon-Beratungsgespräch mit uns und wir rufen Sie dann an, wenn es am besten für Sie passt.

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Geht es um eine Mietsimmobilie? Auch hier können Sie versuchen zu verhandeln, doch aufgrund des Immobilienmarktes haben Sie hier oft schlechte Karten. Nur bei einer Wohnung oder einem Haus, welches schwer zu vermieten ist, lohnt sich die Verhandlung. 

Letztendlich gilt jedoch das Bestellerprinzip. Heißt: Sind Sie nicht derjenige, der den Makler beauftragt, müssen sie auch nichts für seine Arbeit bezahlen.

Wann ist eine Maklerprovision ungültig?

Eine Maklerprovision ist normalerweise dann ungültig, wenn eines der folgenden Dinge zutrifft:

  • Maklervertrag wurde nicht abgeschlossen
  • Maklervertrag ist aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam
  • Makler hat keine Maklertätigkeit erbracht 
  • Es wurde kein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen
  • Es war nicht die Maklertätigkeit, die zu Vertragsabschluss geführt hat

Fazit

Bei Vermietungen greift das Bestellerprinzip und regelt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch bestellt hat – einfach. 

Beim Verkauf von Immobilien ist es schon komplizierter. Während bisher sowohl eine Innen- als auch eine Außenprovision möglich war, ändert sich dies schon bald. 

Während Verkäufer früher oft nicht zur Kasse gebeten und die Kosten vom Käufer getragen wurden, muss der Verkäufer bei Beauftragung eines Maklers, diesen mindestens zur Hälfte selbst bezahlen. Die neue Regelung tritt ab dem 23. Dezember in Kraft.

Möchten Sie als Verkäufer auf unnötige Kosten verzichten, können Sie Ihre Wohnung auch kostenlos, schnell und diskret direkt an Wirkaufenjedewohnung.de verkaufen. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht und wir rufen Sie für ein Telefon-Beratungsgespräch an, wenn es gerade gut für Sie passt.

In unserem Ratgeber zum Thema Maklerprovision behandeln wir noch weitere Fragen.

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Unser Redaktionsteam besteht aus Experten, die seit vielen Jahren in der Immobilien-Branche tätig sind. Mit unserem Ratgeber möchten wir Ihre wichtigsten Fragen beantworten und Sie zu Immobilien in München, Augsburg und Umgebung beraten.

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