Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, stellen Sie sich auf Fragen zum Kaufpreis ein. Dabei gilt es Kaufinteressenten nicht nur zu erläutern, weshalb Ausstattung und Lage den Preis rechtfertigen. Auch die laufenden Kosten werden von Interesse sein. Hierzu dient der Wirtschaftsplan als Auskunftsquelle.
Er definiert die Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen, die die gemeinschaftlichen Ausgaben der Wohnanlage decken. Als Verkäufer einer Eigentumswohnung empfiehlt es sich, den Wirtschaftsplan zu kennen.
Was ist der Wirtschaftsplan?
Die Hausverwaltung erstellt nach § 28 Wohneigentümergesetz (WEG) einen Wirtschaftsplan. Dieser beinhaltet die folgenden Punkte:
- Eine Einschätzung über die Einnahmen und Ausgaben bezüglich des Gemeinschaftseigentums der WEG für das nächste Jahr.
- Die individuellen Anteile der Eigentümer an den Gesamtkosten.
- Die Beitragszahlungen der Wohnungseigentümer für die Instandhaltungsrücklage.
Die Hausverwaltung erstellt den Wirtschaftsplan der WEG auf Grundlage der Hausgeldabrechnung. Die Einnahmen setzen sich in der Regel aus dem Haus- oder Wohngeld zusammen. Das Hausgeld sind die monatlich zu leistenden Zahlungen der Eigentümer an die Hausverwaltung, um die anfallenden Gesamtkosten zu decken.
Bei einem Immobilienverkauf über nimmt der Käufer die Pflichten des Verkäufers, die Hausgeldzahlungen zu leisten. Die Höhe dieser ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan.
Die Ausgaben einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen sind beispielsweise laufende Kosten für Energie, Müllabfuhr oder Hausverwaltung. Im Wirtschaftsplan stehen die Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Die Bilanz zeigt im Idealfall eine wirtschaftliche Führung der Wohnanlage auf.
Für die Berechnung zur künftigen Höhe des Wohngeldes fließen in den Wirtschaftsplan Schätzungen der Kostenentwicklung im kommenden Jahr ein. Zum Wirtschaftsplan gehört immer ein Einzelwirtschaftsplan, welcher für einen Kaufinteressenten von Interesse ist. Dieser beinhaltet die Höhe des Hausgeldes für die jeweilige Wohnung. Darin enthalten, der sogenannte Kostenverteilungsschlüssel.
Dieser Schlüssel ergibt sich aus der Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft. Er regelt die Verteilung der anfallenden Gemeinschaftskosten. Diese ist nicht unbedingt zu gleichen Teilen, sondern variiert nach Wohnungsgröße und Verbrauchszahlen.
Wie errechnen sich die zu zahlenden Anteile?
Der Großteil der Eigentumsgemeinschaften orientiert sich für die Berechnung der Höhe des Hausgeldes nach § 16 Absatz 2 WEG an den jeweiligen Eigentumsanteilen. Beachten Sie, dass dafür keine einheitliche Regelung existiert. Die Berechnung kann sich nach den jeweiligen Teilungserklärungen deutlich unterscheiden.
Es existiert eine sich stark an den zu erwartenden Ausgaben annähernde Formel. Danach lassen sich künftige Hausgeldzahlungen gemäß den Eigentumsanteilen wie folgt berechnen:
1.000 x m² Einzelwohnfläche / m² Gesamtwohnfläche
Worauf gilt es zu achten beim Wirtschaftsplan?
Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen empfehlen wir Ihnen, den aktuellen Wirtschaftsplan sowie die der vergangenen drei Jahre anzufordern. Hieraus ergeben sich wichtige Rückschlüsse zu den zu erwartenden Kosten. Außerdem enthält der Wirtschaftsplan andere wichtige Punkte für den Immobilienkauf und -verkauf. Wenn Sie Ihre Wohnung an uns verkaufen, achten wir besonders auf die folgenden Fragen:
- Wie sieht die Veränderung der Abrechnung in den letzten Jahren aus (gestiegen / gesunken)?
- Gibt es Auffälligkeiten oder Abweichungen bei den Standard Kosten wie Heizung oder Müllabfuhr?
- Wie verhalten sich die Kosten in Relation zur Wohnungsgröße?
- Wie hoch sind die umlegbaren Kosten im Vergleich zu den nicht umlegbaren?
- Gibt es eine Abweichung vom Wirtschaftsplan zur Hausgeldabrechnung? Wenn ja, wie hoch ist sie?
Auch als Wohnungseigentümer empfehlen wir, den aktuellen Wirtschaftsplan und dessen Entwicklung im Auge zu behalten. Wenn das Hausgeld mit den Jahren immer weiter steigt, aber der Verwalter keine Begründung vorlegen kann, sollten Sie misstrauisch werden. Fordern Sie eine genaue Stellungnahme der Hausverwaltung an.
Fazit
Der Wirtschaftsplan ist ein wichtiges Werkzeug für die Gewinnkalkulation einer Eigentumswohnung. Er ist zudem in Verbindung mit er Jahresabrechnung ein qualitatives Aushängeschild für die Hausverwaltung. Es lohnt sich, einige Zeit in die Begutachtung des Wirtschaftsplans zu investieren.
Wollen Sie nicht länger Teil einer WEG sein und sich nicht mehr mit einem Wirtschaftsplan rumschlagen, verkaufen Sie Ihre Wohnung. Nutzen Sie hierfür beispielsweise unseren kostenfreien und einfachen Immobilienwert – Rechner. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten und Sie erhalten umgehend ein Ersteinschätzung Ihrer Wohnung.
Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Immobilie zu verkaufen. Sie können:
- direkt nach einem Käufer suchen,
Das wichtigste zum Verkauf bei uns:
- Sie haben keine Kosten: Sie verkaufen direkt an uns und sparen die Maklerprovision.
- Schnelle Abwicklung: Bereits 24 Stunden nach der Besichtigung bekommen Sie ein Angebot von uns.
- Schnelle Auszahlung: Wir kaufen zum Angebotspreis uns zahlen zügig aus.
- Geringer Aufwand: Anders als beim Verkauf über einen Makler sind hier keine unzähligen Besichtigungen notwendig.
- Bequemer Verkauf: Wir kaufen auch Häuser mit Sanierungsstau der wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind, sodass für Sie keine zusätzliche Arbeit anfällt.
- Diskrete Abwicklung: Verkaufen Sie Ihr Haus direkt und diskret an uns. Eine Inserierung im Internet ist nicht notwendig.