Gerade in der aktuellen Situation haben viele Menschen mit finanziellen Herausforderungen und dauerhaften Zahlungsproblemen zu kämpfen. Halten diese über eine längere Zeit an, ist für Besitzer einer Eigentumswohnung das Thema „Zwangsversteigerung Wohnung“ schnell von Bedeutung. In der Regel ist das eine hohe Belastung für die Eigentümer.
Droht einer Ihrer Gläubiger mit der Einleitung eines solchen Verfahrens, sollten Sie schnell handeln. In jeder Situation gibt es zwei Betrachtungsweisen, getreu dem Motto „Des einen Leid, ist des anderen Freud‘.“. Für viele Kaufinteressenten ist eine Wohnung aus Zwangsversteigerung hochinteressant. Solche Wohnungen bieten eine attraktive Alternative zum freihändigen Immobilienerwerb. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema „Zwangsversteigerung Wohnung“ wissen müssen.
Was ist eine Zwangsversteigerung?
Bei einer Zwangsversteigerung einer Wohnung handelt es sich um ein sogenanntes Verfahren zur zwangsweisen Vollstreckung. Das bedeutet, dass ein oder mehrere Gläubiger mit staatlichen Mitteln ihre Interessen durchsetzen, um ihre offenen Forderungen zu decken. In der Regel sind bei einer Zwangsvollstreckung die Amtsgerichte zuständig.
Wie kommt es zur Zwangsversteigerung einer Wohnung?
Grundsätzlich ist das Thema „Zwangsversteigerung Wohnung“ für die Wohnungseigentümer relevant, wenn diese ihre offenen Kreditraten nicht mehr zahlen können. Das kann verschiedene Ursachen von Krankheit, über Arbeitslosigkeit bis hin zu Scheidungen haben. In Folge dieser finanziellen Schwierigkeiten können die Eigentümer der Wohnung ihren Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen. Der Kreditgeber, in der Regel eine Bank, hat hier die Möglichkeit, ein Verfahren zur Zwangsvollstreckung zu beantragen.
Die Zwangsversteigerung einer Wohnung ist das letzte Mittel der Bank. Die offenen Ratenzahlungen werden in der Regel mehrmals angemahnt.
Zwangsversteigerung Wohnung: So läuft die Zwangsvollstreckung ab
Zunächst muss der Gläubiger, in der Regel die Bank, den entsprechenden Antrag auf Zwangsversteigerung der Wohnung beim zuständigen Gericht einreichen. Hier wird geprüft, ob es sich bei dem im Antrag genannten Schuldner um den Eigentümer der Immobilie handelt. Des Weiteren wird geprüft, ob der entsprechende Schuldtitel eine Klausel zur Zwangsvollstreckung aufführt und ob der Titel zugestellt wurde.
Erst, wenn der Antrag diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt der Erlass des Beschlusses, welcher zusätzlich dem Schuldner zugestellt wird. Damit zusammen muss der Schuldner eine entsprechende Rechtsbelehrung erhalten. Anschließend kann er gem. § 30a ZVG eine anstehende Zwangsversteigerung Wohnung mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung befristet verhindern.
Damit kann das Verfahren maximal sechs Monate eingestellt werden. Zur Einleitung des Verfahrens muss es gute Aussichten auf eine Abwendung der Zwangsversteigerung geben. Anders sieht es aus, wenn das Gericht den Antrag ablehnt oder die Frist verstreicht. In diesem Fall erhält der Gläubiger eine Aufforderung zum Ausweis eines sogenannten Auslagenvorschusses. Wurde die Zahlung geleistet, wird durch einen Sachverständigen der Verkehrswert der Immobilie geschätzt.
Sobald das entsprechende Gutachten vorliegt, wird durch das Gericht eine Abschrift an beide Parteien geschickt. Sie bekommen durch das Gericht eine Frist für die Abgabe einer Stellungnahme gesetzt. Anschließend erfolgt die gerichtliche Festsetzung des Verkehrswertes zur Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung.
Termin zur Versteigerung
Gegen die oben genannte Festsetzung gibt es eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Anschließend wird durch das Gericht ein Termin für die Versteigerung festgelegt. Dieser muss nach den Vorgaben in § 43 ZVG sechs Wochen vorher veröffentlicht werden. Unter Kaufinteressenten ist es üblich, dass sie bewusst nach dem Thema „Zwangsversteigerung Wohnung“ suchen. Sie achten präzise auf die Veröffentlichung der Termine.
Der Termin beginnt mit dem Aufruf zur Versteigerung. Anschließend folgt die Feststellung, wer von den Beteiligten zur Versteigerung anwesend ist. Ebenso werden wichtige Informationen wie der festgesetzte Verkehrswert und der Gläubiger bekannt gegeben. Ebenso müssen die folgenden Informationen bekannt gegeben werden:
- Die Wohnung befindet sich in einer Zwangsversteigerung.
- Das Gericht übernimmt keine Haftung.
- Die Beteiligten können eine Sicherheitsleistung verlangen.
- Die Neueintragung im Grundbuch erfolgt erst, wenn das Finanzamt bescheinigt, dass keine Bedenken gegen die Eintragung erhoben werden. Diese Bescheinigung muss ebenfalls dem Gericht vorliegen.
Anschließend wird das geringste Gebot bekannt gegeben und zu Geboten aufgefordert. Die eigentliche Zwangsversteigerung Wohnung beginnt. Gibt es keine Gebote, erfolgt zunächst die Einstellung des Verfahrens. Es wird auf Antrag des Gläubigers fortgeführt, wenn dieser innerhalb von sechs Wochen eingeht. Ist das nicht der Fall, wird das Verfahren aufgehoben. Da in der aktuellen Lage am Immobilienmarkt viele Interessenten nach einer Zwangsversteigerung suchen, ist nicht damit zu rechnen.
Wie lässt sich die Zwangsversteigerung einer Wohnung verhindern?
Für die Verhinderung einer Zwangsversteigerung haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise können Sie wie oben genannt einen Antrag nach § 30a ZVG stellen und das Verfahren für maximal sechs Wochen aussetzen. In diesen haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem Gläubiger auf verschiedene Varianten zur Tilgung Ihrer Schulden zu einigen. Hierzu gibt es zusätzlich einen Beitrag. Dort zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie die Zwangsversteigerung Wohnung wirksam verhindern können.
Alternativ gibt es noch die Möglichkeit die Immobilie zu verkaufen. Damit können Sie die Zwangsversteigerung verhindern und einen höheren Verkaufspreis erzielen, als dies bei einer Versteigerung der Fall wäre. Im Idealfall haben Sie noch Geld übrig, um einen Neuanfang zu starten.
Bei einem Verkauf der Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können:
- direkt nach einem Käufer suchen,
- einen Immobilienmakler beauftragen oder
- Sie verkaufen Ihre Immobilie direkt an uns.
Das wichtigste beim Verkauf an uns
- Sie haben keine Kosten: Sie verkaufen direkt an uns und sparen die Maklerprovision.
- Schnelle Abwicklung: 24 Stunden nach der Besichtigung bekommen Sie ein Angebot von uns.
- Schnelle Auszahlung: Wir kaufen zum Angebotspreis uns zahlen zügig aus.
- Geringer Aufwand: Anders als beim Verkauf über einen Makler sind hier keine unzähligen Besichtigungen notwendig.
- Bequemer Verkauf: Wir kaufen Häuser mit Sanierungsstau oder wenn Unterlagen fehlen, sodass für Sie keine zusätzliche Arbeit anfällt.
- Diskrete Abwicklung: Ihr Haus kann direkt und diskret an uns verkauf werden und muss nicht im Internet inseriert werden.
Hier können Sie direkt ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Wir rufen Sie an, wenn es für Sie am besten passt.
Fazit
Die Zwangsversteigerung einer Wohnung ist ein harter Schlag für Ihre Eigentümer. Im Idealfall reagieren Sie frühzeitig und suchen das Gespräch mit Ihrer Bank, wenn Sie merklich in Zahlungsprobleme kommen. Wir hoffen, dass wir Ihnen in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema „Zwangsversteigerung Wohnung“ beantworten konnten.